ÖAMTC fordert NoVA-Anpassung
Neuer Abgastest dürfe Autos nicht teurer machen
02.07.2018Autofahrerclub warnt: Neuwagenpreise könnten um bis zu 4.000 Euro steigen.
Der ÖAMTC
will, dass die beim Neuwagenkauf fällige Normverbrauchsabgabe (NoVA) trotz dem neuen Abgast-Test nicht steigt. Die NoVA-Sätze sollten aufkommensneutral angepasst werden, sobald alle Hersteller ihre aktuellen Fahrzeuge nach den ab 1. September verpflichtenden WLTP-Standards, die das praxisferne NEFZ-Messverfahren ablösen, gemessen haben, forderte der Autofahrerklub am Montag in einer Aussendung. Bei den großen Autoherstellern erwarten Branchenexperten im Schnitt deshalb eine NoVA-Erhöhung um zwei bis drei Prozentpunkte (wir berichteten
).
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Anpassung gefordert
"Wenn in einigen Monaten alle Fakten auf dem Tisch liegen, ist die NoVA anzupassen", betonte Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober. Denn sonst seien tausende Konsumenten die Leidtragenden. Durch das neue Testverfahren ändern sich die Normverbräuche und damit die CO2-Werte, obwohl sich am Verbrauch auf der Straße nichts ändert. Derzeit messen die Autobauer im Handel bzw. in Produktion befindlichen Fahrzeuge nach WLTP und rechnen auf die alten NEFZ-Werte rück.
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Mehrkosten von bis zu 4.000 Euro
Bei einer NoVA-Erhöhung von bis zu drei Prozentpunkten für ein rund 30.000 Euro teures neues Auto können künftig schon einmal 900 Euro an zusätzlicher Normverbrauchsabgabe fällig werden, hieß es. Doch berichtet Grasslober, dass es beim ÖAMTC auch anderslautende Rückmeldungen gibt: "In einem Fall ist eine NoVA-Erhöhung von sieben Prozentpunkten belegt - das hätte beim Kauf des Fahrzeuges Mehrkosten von rund 4.000 Euro entsprochen", heißt es in der Aussendung.
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ÖAMTC sieht Finanzminister in der Pflicht
"Wenn eine Regierung die Anhebung von Massensteuern ausschließt, muss sie folgerichtig auf eine Änderung der Berechnungsgrundlage, die genau das zur Folge hätte, reagieren", sagt der ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte. Hier sei also Finanzminister Hartwig Löger gefordert. Firmenwagennutzer und Fuhrparkmanager können neben der NoVA auch durch eine höhere Bemessungsgrundlage für den Sachbezug bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuer von dieser Problematik betroffen sein. Überschreitet der NEFZ–Wert durch die Rückrechnung den Grenzwert von aktuell 124 g/km, sind zwei statt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten als monatlicher Sachbezug zu versteuern. "Darüber hinaus kann es passieren, dass einzelne Modelle nicht mehr mit individuellen Fuhrparkregelungen hinsichtlich CO2 vereinbar sind", so Grasslober.
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