Nach Anpassung der Verbrauchsangaben (WLTP) werden Autos teilweise teurer.
Nachdem europaweit die Verbrauchsangaben für Autos den realistischen Werten im Alltagsbetrieb angenähert wurden - Stichwort WLTP
bzw. WLTP2
-Messverfahren - und damit eine Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) drohte
, geben die Automobilimporteure nun großteils Entwarnung. Letztendlich sei eine aufkommensneutrale Lösung gefunden worden. Dennoch gibt es einige Neuerungen, die in Zukunft für heimische Autofahrer und -käufer gelten.
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Einige Änderungen gibt es aber doch:
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Für besonders verbrauchsstarke Pkw mit CO2-Emissionen über 275 g/km erhöht sich die NoVA um 40 Euro je g/km über dem Grenzwert. Beginnend ab 1. Jänner 2021 wird der Wert 115 jeweils um den Wert drei jährlich abgesenkt.
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Die motorbezogene Versicherungssteuer wird mit 1. Oktober 2020 geändert und soll nun erstmals aus ökologischen Gründen auch den Faktor CO2-Ausstoß berücksichtigen. Auch hier soll der Abzugsbetrag (CO2-Ausstoß) jährlich um 3 g/km bzw. für die Motorleistung jährlich um 1 kW ab 2021 absinken. Die neue Formel sieht somit wie folgt aus:
(kW – 65) * 0,72 + (CO2 – 115) * 0,72 = monatliche Steuer
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Für beide Werte wird ein Mindeststeuersatz von 7,20 Euro pro Monat festgelegt. Der Zuschlag für die monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlweise entfällt künftig.
- Änderungen gibt es auch bei den Sachbezugswerten. Ab 1. April 2020 gilt der neue Grenzwert von 141 g nach WLTP, bis 31. März 2020 gilt allerdings weiterhin der Grenzwert von 118 g nach NEFZ. Dieser Wert verringert sich beginnend ab dem Kalenderjahr 2021 bis 2025 um jährlich 3 Gramm.
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