Betrifft alle Autofahrer

Neuerungen bei NoVA & Versicherungssteuer

05.11.2019

Nach Anpassung der Verbrauchsangaben (WLTP) werden Autos teilweise teurer.

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© Groupe PSA
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Nachdem europaweit die Verbrauchsangaben für Autos den realistischen Werten im Alltagsbetrieb angenähert wurden - Stichwort WLTP  bzw. WLTP2 -Messverfahren - und damit eine Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) drohte , geben die Automobilimporteure nun großteils Entwarnung. Letztendlich sei eine aufkommensneutrale Lösung gefunden worden. Dennoch gibt es einige Neuerungen, die in Zukunft für heimische Autofahrer und -käufer gelten.
 
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Einige Änderungen gibt es aber doch:

 
  1. Für besonders verbrauchsstarke Pkw mit CO2-Emissionen über 275 g/km erhöht sich die NoVA um 40 Euro je g/km über dem Grenzwert. Beginnend ab 1. Jänner 2021 wird der Wert 115 jeweils um den Wert drei jährlich abgesenkt.
     
  2. Die motorbezogene Versicherungssteuer wird mit 1. Oktober 2020 geändert und soll nun erstmals aus ökologischen Gründen auch den Faktor CO2-Ausstoß berücksichtigen. Auch hier soll der Abzugsbetrag (CO2-Ausstoß) jährlich um 3 g/km bzw. für die Motorleistung jährlich um 1 kW ab 2021 absinken. Die neue Formel sieht somit wie folgt aus:
     
    (kW – 65) * 0,72 + (CO2 – 115) * 0,72 = monatliche Steuer
     
  3. Für beide Werte wird ein Mindeststeuersatz von 7,20 Euro pro Monat festgelegt. Der Zuschlag für die monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlweise entfällt künftig.
     
  4. Änderungen gibt es auch bei den Sachbezugswerten. Ab 1. April 2020 gilt der neue Grenzwert von 141 g nach WLTP, bis 31. März 2020 gilt allerdings weiterhin der Grenzwert von 118 g nach NEFZ. Dieser Wert verringert sich beginnend ab dem Kalenderjahr 2021 bis 2025 um jährlich 3 Gramm.

 

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