„Pickerl“-Überprüfung neu
Endlich: Gesetz gegen Tacho-Manipulation
15.03.2016
Notwendige Maßnahme erfolgt im Rahmen der Paragraf 57a-Überprüfungen.
Wie berichtet, hat Verkehrsminister Gerald Klug (SPÖ) am Dienstag eine Novelle zum Kraftfahrgesetz (KFG) in den Ministerrat gebracht. Bei dieser geht es jedoch nicht nur um die Ausweitung des Handyverbots am Steuer . Die KFG-Novelle umfasst nämlich auch Verwaltungsstrafen für Veränderungen des Kilometerzählers - sprich der Tacho-Manipulation. Das Verkehrsministerium stellte diese Pläne erstmals im Juli 2015 vor. Zu diesem Zeitpunkt hieß unser Verkehrsminister noch Alois Stöger.
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Pickerl-Überprüfung
In Zukunft wird im Rahmen der Paragraf 57a-Überprüfungen der Tachostand von Fahrzeugen durch die Werkstätte in einer eigenen Datenbank erfasst. Durch die regelmäßige Aufzeichnung über mehrere Jahre und die gesetzliche Verpflichtung, den Kilometerstand nach Reparaturen bzw. einem Tausch wieder einzustellen, können die Angaben lückenlos nachvollzogen werden und Manipulationen am Tacho werden wesentlich schwieriger, hofft Klug.
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Notwendig
Dass diese Maßnahme notwendig ist, zeigt folgende Zahl: Der Kilometerstand von fünf bis zwölf Prozent der EU-weit verkauften Gebrauchtwagen
soll laut einer Schätzung der EU-Kommission manipuliert sein. Wie viele Kilometer ein Auto schon gelaufen ist, ist ein wichtiger Faktor für den Verkaufswert von Gebrauchtwagen. Jährlich ergaunern Betrüger mit manipulierten Tachoständen Milliarden-Beträge. Mit der Erfassung des Kilometerstands soll die Sicherheit für die Käufer künftig beträchtlich steigen. In der gesamten EU ist eine solche Richtlinie für das Jahr 2018 geplant.
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