Bisher gab es diese Steuererleichterung nur für Unternehmen.
Nun wurde jene Steuerleichterung für Private, die bereits im Jäner angekündigt wurde , endgültig beschlossen. Aufgrund der neuen Steuerreform gab es zuletzt Verwirrung rund um dieses Thema. Doch nun ist es fix: Wer sein gebrauchtes Auto ins Ausland verkauft, kann ab Anfang 2016 einen Teil der NoVA zurückverlangen. Das Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG 1991) wird im Zuge der Steuerreform geändert, um einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 29. November 2014 Rechnung zu tragen, der den Ausschluss der Refundierung für Private für "unsachlich und gleichheitswidrig" erkannt hatte.
Bisher gibt es nur für überwiegend betrieblich genutzte Fahrzeuge, die ins Ausland geliefert werden, einen Anspruch auf Vergütung der NoVA vom Zeitwert bei der Abmeldung im Inland. Damit die neue Regelung nicht missbraucht wird, muss der Wert des exportierten Fahrzeuges nachgewiesen und das Fahrzeug in der Genehmigungsdatenbank des Versicherungsverbandes gesperrt werden.
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Importeure kritisieren Erhöhung des Sachbezuges
Kritik an einer anderen Neuerung haben die Auto-Importeure geübt. Schon im Vorfeld hatten sie vor einer Erhöhung des Sachbezuges für die Privatnutzung von Dienstfahrzeugen ab einem CO2-Ausstoß von 120 g/km von 1,5 auf 2,0 Prozent gewarnt - d.h., künftig sind monatlich 2 Prozent des Anschaffungspreises des Dienstautos als Sachbezug anzusetzen.
Nun soll es zu einer weiteren Verschärfung kommen: Der Entwurf sehe vor, dass die erhöhte Steuer nicht nur für alle Pkw ab 120 g/km CO2-Ausstoß gilt, die bis zum Jahr 2016 zugelassen werden, sondern die Grenze sukzessive jährlich um weitere 4 g sinkt - beginnend bereits 2017. Demnach liege die Grenze für den erhöhten Sachbezug 2017 bei 116 g, 2018 bei 112 g, 2019 bei 108 g und 2020 bereits bei 104 g/km CO2-Ausstoß. "Eine derartige Vorgehensweise wurde nie verhandelt und schwächt das Vertrauen in die Politik, sagte der Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, Felix Clary, laut Aussendung.
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