Wichtige Frist läuft am 1. März ab

Nur wer das macht, kann die Handyparken-App weiter nutzen

16.02.2021

Wenn die Nutzer das nicht machen, funktioniert die beliebte Park-App ab dem 1. März nicht mehr.

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© Screenshot: www.handyparken.at
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Bei der hierzulande meistgenutzten Lösung für Parkscheinbuchung am Handy gibt es eine wichtige Änderung. Um die Handyparken-App nach Februar 2021 weiter nutzen zu können, müssen die Nutzer bis zum 1. März ihre Zugangsdaten vervollständigen. Wie Betreiber A1  mitteilt, lösen E-Mail-Adresse und Passwort die bisherigen Zugangsdaten Rufnummer und SMS-TAN ab.

Verbesserungen

Die Änderungen sollen die Parkscheinbuchung sicherer und komfortabler machen. Durch die Vervollständigung der Zugangsdaten kann Handyparken künftig auf mehreren Geräten genutzt werden. Auch die Nutzung von Dual-SIM-Smartphones oder das Aufladen von Guthaben mittels Kreditkarte in Wien werde dadurch vereinfacht. Darüber hinaus entfalle die regelmäßige Neuanmeldung in der App, die bisher alle acht Wochen nötig war, heißt es in einer Aussendung vom Dienstag.

© A1

3 Mio. Parkscheine pro Monat

Das Lösen von Parkscheinen mit dem Smartphone über die Handyparken-App oder auch noch mit dem Handy mittels SMS gehört laut A1 zu einer der beliebtesten Anwendungen der Österreicher: Seit 2003 parken Nutzer in mittlerweile über 30 Städten, wie zum Beispiel Wien, Klagenfurt, Graz oder auch Gmunden und Hall in Tirol, ohne sich um Papierparkscheine oder Parkautomaten kümmern zu müssen. Über 1,3 Millionen registrierte Nutzer lösen über drei Millionen Parkscheine im Monat. Die App bietet u.a. eine Erinnerungsfunktion vor Ablauf eines Parkscheins oder auch die Anzeige freier Parkplätze.

Via App oder Homepage

Die Vervollständigung der Zugangsdaten kann über die App oder unter www.handyparken.at erledigt werden.

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