Winterausrüstung

Rechten & Pflichten für Autofahrer im Inland

15.11.2010


Ohne passender Winterausrüstung drohen Strafen von bis zu 5.000 Euro.

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© dpa/dpa-Zentralbild/Z1020 Martin Schutt
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Vom 1. November bis zum 15. April kommenden Jahres gilt in Österreich die "situative Winterausrüstungspflicht " für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen. Das Gesetz schreibt vor, dass Autofahrer bei Schnee, Matsch oder Eis mit Winterreifen unterwegs sein müssen. Alternativ dürfen sie Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Bis zu 5.000 Euro

Verstöße werden mit einer Strafe von 35 Euro geahndet. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen Bußgelder in der Höhe bis zu 5.000 Euro. Als Winterreifen werden gesetzlich Modelle anerkannt, die mit den Bezeichnungen "Matsch und Schnee" (M+S, M.S. oder M&S) gekennzeichnet sind und mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen. Für Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse gilt eine Winterreifenpflicht unabhängig davon ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht.

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