Sportwagenbauer verklagt

Rechtsstreit um Design von Porsche 911

25.04.2018

Wer ist für die ikonenhafte Form des berühmten Sportwagens verantwortlich?

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© Porsche AG
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Mit dem 911 , von dem im Herbst die völlig neue Generation (interner Code 992)  präsentiert wird, hat  Porsche  ein Modell im Programm, dass seit seiner Präsentation im Jahr 1963 so konsequent an seiner Grundform festhält wie kaum ein anderes Fahrzeug. Doch wer ist für das ikonenhafte Design des berühmten Sportwagens verantwortlich? Darüber berät nun ein Gericht in Deutschland. Die Tochter des ehemaligen Chefdesigners Erwin Komenda, Ingrid Steineck, fordert, das Urheberrecht für das Design des 911 und des Vorgänger-Modells 356 ihrem Vater zuzusprechen. Deshalb hat sie Porsche verklagt.

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Porsche wehrt sich gegen Vorwürfe

Der Autobauer bestritt vor dem Landgericht in Stuttgart am Dienstag, dass Komenda für das Aussehen des 911er hauptverantwortlich war. Die ersten Entwürfe für die Porsche-Sportwagen würden nicht von Komenda stammen. Der Konzern schreibt das Design der Sportwagen maßgeblich den Nachfahren des Firmengründers Ferdinand Porsche zu. Einen Vergleich lehnte der Anwalt des Autobauers zunächst ab, man habe Komendas Anteil an den Sportwagen bereits ausreichend gewürdigt.

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Mehrere Fragen offen

Das Gericht muss in dem Fall mehrere Fragen klären: Wie viel vom Porsche 356 steckt im Porsche 911? Stellen die beiden Porsche-Modelle eine überdurchschnittliche Design-Leistung dar? Ist der "Ur-911er" noch in den heutigen Modellen erkennbar? Und vor allem: Wer ist hauptverantwortlich für das Design beider Autos?

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Haben Autodesigner einen Urheberrechtsanspruch?

Die Entscheidung könnte die grundsätzliche Frage klären, ob Auto-Designer einen Urheberrechtsanspruch auf die von ihnen geschaffenen Modelle haben. Die Klage könnte auch deshalb letztlich vor dem Bundesgerichtshof landen. Im konkreten Fall geht es zudem um einen Nachzahlungsanspruch der Familie Steineck von bis zu 20 Mio. Euro. Das Gericht will bis zum 7. Juni entscheiden, ob es in die Beweisaufnahme geht oder die Klage abweist.

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