Käufer profitieren ab 1. Jänner 2016 von deutlicher Steuererleichterung.
Mit dem Jahreswechsel setzt die österreichische Bundesregierung Anreize für lokal emissionsloses Fahren. Bis zum Jahr 2020 sollen 200.000 Elektrofahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sein. Deshalb wird ab 1. Jänner die Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen mit zwei neuen konkreten Maßnahmen unterstützt.
Vorsteuerabzug
Zum einen sind auch Pkw und Kombi bei betrieblicher Nutzung zur Gänze vorsteuerabzugsfähig, sofern sie einen reinen Elektroantrieb besitzen und unter 40.000 Euro kosten. Unternehmer können sich daher gleich nach dem Kauf die Umsatzsteuer von 20 Prozent zurückholen.
Vorteil für Dienstwagenbesitzer
Zum anderen profitiert die Gruppe an Arbeitnehmern, die in den Genuss eines Dienstwagens kommt, von einer weiteren Steuererleichterung. Wählt man einen zur Gänze elektrisch angetriebenen Pkw als Dienstauto, dann ist man vom Sachbezug für die Privatnutzung befreit und spart jährlich bis zu 2.000 Euro.
Mal sehen, ob diese Anreize ausreichen um die nach wie vor schwachen Verkaufszahlen von Elektroautos maßgeblich anzukurbeln.