Ab 1. November

Reifendruck-Kontrolle in Autos Pflicht

16.09.2014

ÖAMTC sieht in den Systemen Sicherheitsvorteile - warnt aber vor Mehrkosten.

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© Vokswagen
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Kurz nach der verpflichtenden Einführung der Abgasnorm Euro 6 , steht Autofahrern bereits die nächste Neuerung bevor: Ab 1. November 2014 müssen alle in der EU neu verkauften bzw. zugelassenen Pkw der Klasse M1 (bis 3,5 Tonnen) serienmäßig mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein. Der ÖAMTC sieht darin Sicherheitsvorteile, warnte aber gleichzeitig auch vor Mehrkosten für Autofahrer, hieß es in einer Aussendung am
Dienstag.

Nicht rückwirkend
Besitzer von bereits zugelassenen Fahrzeugen sind von der neuen Regelung nicht betroffen, es sei denn, ihr Auto wurde nach dem 1. November 2012 neu typisiert. Demnach würden internationale Studien zeigen, dass eine große Anzahl von Pkw mit falschem, meist zu niedrigem Luftdruck unterwegs sind, so der Club. Eine regelmäßige Kontrolle des Reifeninnendrucks ist vor allem aufgrund zweier Faktoren anzuraten: Erstens ist zu geringer Luftdruck in einem oder mehreren Reifen ein Sicherheitsrisiko, weil dadurch das Fahrverhalten negativ beeinflusst wird. "Das wurde auch durch einen vom ÖAMTC durchgeführten Spezial-Reifentest bestätigt", erklärte Reifenexperte Friedrich Eppel. Zweitens erhöht zu geringer Luftdruck maßgeblich den Reifenverschleiß und den Spritverbrauch. Wer den Druck regelmäßig kontrolliert, verringert also nicht nur die Unfallgefahr, sondern spart auch Geld.

Mehrere Methoden
Die RDKS, die ab 1. November 2014 bei allen Neuwagen Pflicht sind, dürfen nicht deaktivierbar sein und müssen den Fahrer zuverlässig warnen. Dafür gibt es prinzipiell zwei Methoden, welche davon zur Anwendung kommt, entscheidet der Fahrzeughersteller bei der Entwicklung seiner Modelle. Neuwagenkäufer sollten sich daher informieren, ob und mit welchen Mehrkosten sie bei einer Neu- oder Umbereifung ihres Fahrzeuges rechnen müssen.

Zum einen gibt es die direkte Messung: Der Luftdruck im Reifen wird von Sensoren gemessen und drahtlos in das Fahrzeugsystem übertragen. "Die Reifen haben ein spezielles Ventil, das über Luftdrucksensor mit Funkübertragung und Batterie verfügt. Damit wird der aktuelle Druck aller Räder im Bordcomputer angezeigt", erläuterte der ÖAMTC-Reifenexperte. "Diese Messmethode ist sehr präzise, hat aber den Nachteil, dass die Sensoren anfällig und teuer sind." Außerdem müssen für jeden Satz Reifen, also z.B. die Winterräder, zusätzliche Sensoren angeschafft werden. Nach ÖAMTC-Recherchen ist die Preisspanne dieser Sensoren sehr groß. Sie liegt zwischen 20 und mehr als 100 Euro pro Stück, dazu kommen oft noch die Kosten für Einbau und digitale Anpassung.

Indirekte Messung: Hier wird eine Luftdruckdifferenz zwischen den einzelnen Reifen mit der im Fahrzeug eingebauten Sensorik gemessen. Neueste Entwicklungen erlauben nicht nur die Warnung vor einem Druckverlust in einem, sondern auch in allen vier Reifen, wenn sie z. B. "schleichend" die Luft verlieren. "Diese Messmethode ist günstiger, weil keine Drucksensoren in den Rädern eingebaut sind und z.B. für die Winterbereifung keine Sensoren gekauft werden müssen. Allerdings sind die Ergebnisse nicht so genau wie bei der direkten Messung und eine Anzeige des aktuellen Reifendruckes ist nicht möglich", so Eppel. Außerdem muss das System bei jeder Änderung des Reifendrucks (z.B. bei voller Beladung) oder bei einem Reifenwechsel neu initialisiert werden - dabei ist eine Fehlbedienung nicht ausgeschlossen.

Leichter Mangel beim Pickerl
Laut Verkehrsministerium werden fehlende oder defekte Drucksensoren, die im Rahmen der §57a-Überprüfung entdeckt werden, als "leichter Mangel" gewertet. "Man bekommt also trotzdem das 'Pickerl ", wird aber darauf hingewiesen, dass der Mangel behoben werden muss", so ÖAMTC-Experte Eppel. "Damit ist aus Sicht des Ministeriums bei Ausfall bzw. teilweise oder gänzlichem Fehlen der Drucksensoren eine Weiterfahrt zulässig." Das Reserverad muss übrigens nicht mit einem RDKS-Sensor ausgestattet sein.

"Diese Regelung gilt allerdings bis längstens 2017. Dann muss eine Richtlinie der EU umgesetzt werden, nach der ein offensichtlich nicht funktionstüchtiges Reifendruck-Kontrollsystem (z.B. wegen fehlender RDKS-Sensoren) bei der technischen Überprüfung als 'erheblicher Mangel' eingestuft wird", erklärte der Reifenexperte. Das "Pickerl" kann dann also nicht mehr vergeben werden.

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