Im Vorjahr gab es 530 (!) Beschwerden allein von Italien-Urlaubern.
In wenigen Wochen beginnt die Urlaubszeit. Sommer , Sonne und Badevergnügen locken viele Österreicher in benachbarte Urlaubsländer. Andere Länder, andere Sitten? Gerade bei Verkehrsbestimmungen gibt es, wie berichtet , innerhalb Europas gravierende Unterschiede bei der Bestrafung. Der heimische Autofahrerclub ÖAMTC gab deshalb am Dienstag bei einer Pressekonferenz Tipps zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen im Urlaub.
Beschwerden nehmen zu
"Die Anzahl der beim ÖAMTC eingegangenen Beschwerden hat sich in den vergangenen zwei Jahren verdoppelt", so Club-Clubchefjurist Andreas Achrainer. Die meisten Beschwerdefälle (530) bearbeiteten die ÖAMTC-Rechtsberater im Jahr 2010 von Italien-Urlaubern. Vermeintliche Verkehrsdelikte waren hier das Hauptärgernis. "Nicht nur fehlende Rechtsgrundlagen machen den Urlaubern das Leben schwer. In den vergangenen Jahren wurde auch immer häufiger von Abzocke und überhöhten Strafen berichtet", kritisierte Achrainer.
Beispiel zeigt Willkür auf
Betroffen von der italienischen Behördenwillkür ist beispielsweise der Kärntner Bernd Thalbauer. Der ÖAMTC-Kunde wollte im vergangenen Jahr den 44. Hochzeitstag mit seiner Frau in Venedig feiern. Ein Verkehrsunfall beim Autobahnkreuz Udine beendete die Reise vorzeitig, Thalbauer und seine Frau wurden via Hubschrauber in umliegende Krankenhäuser transportiert. Ostern 2011 erhielt er von der Verkehrspolizei Udine eine Zahlungsaufforderung über 389 Euro. Grund der Strafe: Thalbauer wurde nach dem Unfall im Krankenhaus von der italienischen Polizei befragt und konnte hierbei die erforderlichen Fahrzeugpapiere nicht vorweisen. Er erhob Einspruch gegen den Bescheid. "Diese Angelegenheit ist noch immer ungeklärt, so habe ich auch bis heute noch keinen Unfallbericht erhalten", kritisiert Thalbauer.
Kuriose Bestimmungen
"Reiselust und Reisefrust liegen häufig eng beisammen", sagte ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant. In vielen Ländern gibt es kuriose Bestimmungen. "So müssen beispielsweise in Spanien elektronische Geräte wie Handy oder Radio während des Tankvorgangs an der Tankstelle ausgeschaltet werden", warnte Bergant. Skurrile Vorschriften gibt es auch in der Schweiz. Dort sollte auf ein Navigationssystem mit Radarwarnfunktion verzichtet werden. "Ein solches Gerät wird mit einem Radarwarner gleichgesetzt und darf weder verwendet noch mitgeführt werden. Bei Verstößen geht die eidgenössische Exekutive rigoros vor", sagte Achrainer.
Müssen zugestellte Strafzettel bezahlt werden?
Auch die Frage, ob per Post zugestellte Strafzettel aus dem Ausland bezahlt werden müssen, beschäftigt viele Urlauber. "Österreichische Behörden können nicht bezahlte Auslandsstrafen prinzipiell zwangsweise eintreiben. Allerdings nur, wenn im Land, in dem der Verstoß begangen worden ist, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen bestehen", stellte Achrainer klar. Wer einen Strafzettel als Urlaubserinnerung erhält, sollte mit der ÖAMTC-Rechtsberatung Kontakt aufnehmen. Und wer Strafbescheide ignoriert, sollte sich bewusst sein, dass spätestens bei einer Wiedereinreise in das Land die Eintreibung des offenen Strafbetrags droht. "Die Liste der kuriosen Bestimmungen ist lang. Man kann nicht voraussetzen, dass jeder Reisende alle Bestimmungen kennt", so Bergant, "Genau aus diesem Grund ist es wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren."