Bis Ende 2017

Skandal-Motor: VW verlängert Verjährungsfrist

Teilen

Besonders erfreulich: Die neue Frist gilt auch für bereits verjährte Ansprüche.

Vom Abgas-Skandal betroffene VW -Kunden können nach Angaben des Konzerns jetzt bis mindestens Ende 2017 Ansprüche auf Gewährleistung stellen. Volkswagen verzichte "ausdrücklich bis zum 31. 12. 2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der in Fahrzeugen mit Motortyp EA 189 eingebauten Software bestehen", teilte VW mit.

12 Monate zusätzlich
Damit verlängert Volkswagen die Frist um ein Jahr - bisher war sie bis Ende 2016 gesetzt. Darüber hinaus gilt der sogenannte Verjährungsverzicht ab sofort auch für bereits verjährte Ansprüche.

Termin für Rückruf steht fest
Die Rückrufaktion startet am 25. Jänner 2016. Betroffene Halter werden noch einmal schriftlich benachrichtigt. Bis auf den 1,6-Liter-Motor, bei dem ein zusätzliches Gitter vor dem Luftmassenmesser eingesetzt werden muss, kommen alle weiteren betroffenen Motoren mit einem Software-Update aus.

Mehr Autos betroffen
Weltweit sind rund elf Millionen Fahrzeuge von dem erhöhten Stickoxidausstoß betroffen, in Österreich revidierte der Generalimporteur Porsche die Zahl kürzlich auf 388.000 betroffene Fahrzeugen nach oben. Zuvor hatte es geheißen, österreichweit seien 363.400 Autos betroffen.

>>>Nachlesen: VW-Skandal: So läuft der Mega-Rückruf

>>>Nachlesen: VW-Konzern wird völlig neu ausgerichtet

>>>Nachlesen: VW bringt jetzt den Bulli zurück

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten