Hohe Bußgelder, Einteignung & Co.
So hart sind Verkehrsstrafen im EU-Ausland
13.04.2018Ländervergleich: Teils horrende Geldbußen; auch Haftstrafen und Enteignungen sind möglich.
Die Strafen für Autofahrer werden immer höher. In Deutschland stieg die Gebühr für das Telefonieren im Auto von 60 auf 100 Euro, darüber informierte der ÖAMTC in einer Aussendung am Freitag. Das gleiche Delikt kostet auch nicht überall dasselbe. Wer in Ungarn alkoholisiert am Steuer erwischt wird, muss bis zu 970 Euro Strafe zahlen. In Italien droht Alkolenkern sogar die Enteignung des Autos.
Bis zu 1.500 Euro für 50 km/h zu schnell
"Wer demnächst eine Autoreise ins europäische Ausland plant, ist gut beraten, sich vorab über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen zu informieren", sagte ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. Große Unterschiede gibt es in allen Bereichen, auch bei zu schnellem Fahren. Während 20 km/h zu schnell in Litauen nur zwölf Euro kosten können, sind in Norwegen mindestens 375 Euro fällig. Wer mehr als 50 km/h schneller als erlaubt fährt, muss in Frankreich 1.500 Euro zahlen. In der Schweiz ist die Strafe abhängig vom eigenen Einkommen und kostet 60 Tagessätze.
Europaweite Bußgeldübersicht
In Italien geht Auto in Staatsbesitz über
Enteignungen sind für Alkolenker in Italien möglich. Ab 1,5 Promille im Blut kann das eigene Auto in den Staatsbesitz übergehen. In Großbritannien drohen Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten und eine nach oben unbegrenzte Geldstrafe. "Generell drohen drastische Folgen bei Fahrten unter Alkoholeinfluss", sagte Tauer. Große Unterschiede gibt es auch bei den Promillegrenzen. Während unter anderem in Tschechien 0,0 Promille als Grenzwert gilt, sind auf Malta und Großbritannien (außer in Schottland) bis zu 0,8 Promille erlaubt.
Nur wer gleich bezahlt, kommt eher günstig davon
Wer erwischt wird, sollte zumindest ausreichend Bargeld dabei haben. In manchen Ländern werden bei sofortiger Bezahlung erhebliche Rabatte gewährt. So wird zum Beispiel in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen ab Zustellung möglich. Wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der Betrag.
Ausländische Strafzettel nicht ignorieren
Beglichen werden muss aber in jedem Fall, denn offene Strafen aus dem EU-Ausland können auch in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich.
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