Reisesaison naht
So teuer sind Verkehrsstrafen in Europa
29.04.2014
In Italien kann ab 1,5 Promille sogar das Fahrzeug enteignet werden.
Die Urlaubssaison rückt langsam näher. Wer vorhat, eine Auto-Reise ins Ausland zu unternehmen, sollte sich bereits vorab über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen informieren. Aber nicht nur die Gesetze, auch die Strafen für Verstöße können sich deutlich von der Situation in Österreich unterscheiden. Generell streng bestraft werden Fahrten unter Alkoholeinfluss. Am drastischsten geht Italien gegen Alkohol-Sünder vor: Hat der Fahrer eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,5 Promille, kann das Fahrzeug beschlagnahmt und enteignet werden. In Schweden reichen hingegen 1,0 Promille, damit eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat verhängt werden kann. In Spanien drohen ab 1,2 Promille drei Monate Gefängnis.
Bußen für diverse Delikte im Überblick
Mittlerweile ist überall in Europa das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung verboten. Auch Schweden, wo es bisher kein ausdrückliches Verbot gegeben hat, hat nachgezogen und bestraft dieses Vergehen mit 170 Euro. Aber auch abseits von Alkohol- und Handy-Delikten kann die Urlaubskasse durch Unkenntnis der Verkehrsbestimmungen laut dem Autofahrerclub ÖAMTC stark belastet werden:
Strafen aus dem Ausland können vollstreckt werden
Seit 2010 können offene Strafen aus dem EU-Ausland auch in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Ignoriert werden sollten ausländische Strafzettel also auf keinen Fall. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich.
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