Neuerung schlecht für Datenschutz und Versicherungsprämien oder gut für Konsumentenschutz?
Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) und die Koalitions-Verkehrssprecher Christian Hafenecker (FPÖ) und Andreas Ottenschläger (ÖVP) weisen die SPÖ-Kritik an geplanter "Geschäftemacherei" mit KFZ-Daten zurück. Die angesprochene KFG-Novelle diene vielmehr dem Konsumentenschutz, biete eine Abfragemöglichkeit von Pickerl-Gutachten doch einen besseren Überblick über den Zustand eines Autos vor einem Kauf oder bei Rücknahme durch einen Händler.
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Bedenken seien unbegründet
Der Datenschutzrat habe keinerlei Bedenken geäußert, auch in anderen Ländern wie Holland oder Großbritannien gebe es solche Abfragemöglichkeiten. Die von der Opposition geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken seien laut Hofer nicht angebracht, zumal personenbezogene Daten nicht abgefragt werden könnten. Zudem sollen solche Abfragen laut Hafenecker und Ottenschläger weniger als einen Euro kosten - damit sei auch der Vorwurf der Geschäftemacherei ad absurdum geführt. Außerdem habe die SPÖ selbst eine entsprechende Neuregelung angeregt, sagten die beiden Verkehrssprecher in einer gemeinsamen Aussendung am Mittwoch.
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Mehrere Bedingungen für Abfragen
Der Verkehrsminister ergänzte: „Es ist nicht so, dass jedermann x-beliebig Fahrzeugdaten abfragen kann, sondern es geht nur um die Ergebnisse der Begutachtungen nach § 57a und den Kilometerstand. Man kann auch nicht jedes beliebige Fahrzeug abfragen, sondern man benötigt als Suchkriterium das Datum der Erstzulassung und dann entweder das Kennzeichen oder die Fahrzeugidentifizierungsnummer (VIN) des Fahrzeuges. Sinn dahinter ist, die Transparenz über den Fahrzeugzustand bei Fahrzeugkäufen zu erhöhen. Konsumenten sollen sich vor einem Kauf ein besseres Bild über ein Fahrzeug machen können. Diese Möglichkeit wollen wir mit der Änderung im Kraftfahrgesetz allen Österreichern einräumen.“
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