Rosenkrieg
Suzuki zerrt VW vor den Scheidungsrichter
21.11.2011
Die Deutschen wollen die Beteiligung bei den Japanern nicht aufgeben.
Suzuki leitet nach monatelangem Rosenkrieg
die Trennung von seinem ungeliebten Partner Volkswagen ein. Der viertgrößte japanische Autobauer kündigte nun die Zusammenarbeit auf und will binnen eines Jahres bis zu 20 Prozent seiner Aktien zurückzukaufen, die VW derzeit hält. Sollte der Wolfsburger Konzern die vor zwei Jahren für 1,7 Mrd. Euro erworbenen Anteile nicht an Suzuki oder eine dritte Partei abgeben, werde Suzuki einen Schlichter anrufen. "Volkswagen lässt uns keine Wahl", sagte Vorstandschef Osamu Suzuki.
Enttäuschung bei VW
Volkswagen zeigte sich enttäuscht, dass Suzuki auf Gesprächsangebote nicht reagiert habe, und bekräftigte, an der Beteiligung festzuhalten
. "Wir spielen nicht mit dem Gedanken, die Beteiligung an Suzuki aufzugeben", sagte der VW-Beauftragte Hans Demant zu Reuters. Die einseitige Kündigung des Kooperationsabkommens durch Suzuki sei unberechtigt. "Suzuki hat sich in all den Monaten überhaupt nicht bewegt." Ein Insider des Wolfsburger Konzerns fügte hinzu, Suzuki habe dem deutschen Konzern keine Möglichkeit gegeben, Alternativen für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit vorzuschlagen. "Solch ein Geschäftsgebaren ist nicht akzeptabel. Das ist ein aggressiver Akt", sagte die Person.
Nächste Runde
Damit geht der Konflikt in eine neue Runde, den Volkswagen durch Gespräche hinter den Kulissen eigentlich hatte entschärfen wollen. Suzuki wirft VW Vertragsbruch vor und argumentiert damit, der deutsche Konzern habe ihm den Zugang zu wichtigen Technologien verwehrt. Davor hatte VW Suzuki seinerseits des Vertragsbruchs bezichtigt, weil die Japaner Dieselmotoren vom italienischen Konkurrenten Fiat bezogen. Als Ursache für den seit Monaten erbittert geführten Schlagabtausch gilt die Furcht des japanischen Familienkonzerns vor einem Verlust an Eigenständigkeit. Denn der mächtige VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piech hatte den japanischen Kleinwagen- und Motorradspezialisten schon als nächste Marke in seinem Riesenreich betrachtet.
Schiedsverfahren werden oft in Verträgen über Allianzen oder Kooperationen zwischen großen Konzernen für den Streitfall vereinbart. Bei einem gravierenden Konflikt kann sich eine der beiden Parteien an ein privates Gremium wenden, über dessen Zusammensetzung man sich vorher verständigt hat. Der Schiedsspruch ist für beide Parteien rechtlich bindend und kann vor einem staatlichen Gericht für vollstreckbar erklärt werden. Ein solcher Rechtsstreit kann sich lange hinziehen.
Angebot könnte für Entschärfung sorgen
Mit der Alternative, die Aktien auch an eine dritte Partei abgeben zu können, öffnet Suzuki aber eine Tür, durch die der Streit möglicherweise doch noch entschärft werden könnte. Volkswagen könnte einige Aktien bei einem Treuhänder parken, zum Beispiel einer Bank. Die würde die Papiere dann verwalten, bis sich das Kampfgetöse gelegt hat. Seinen Einfluss würde Volkswagen trotzdem behalten. Damit würde VW zwar nicht die Forderung der Japaner erfüllen, das Aktienpaket zu verkaufen und Suzuki aus der Partnerschaft zu entlassen. Die Wolfsburger würden aber signalisieren, dass sie den kleineren Partner nicht beherrschen wollen.