Autos mit dem Nackenföhn "Airscarf" dürfen nicht mehr verkauft werden.
Da die Cabrio-Saison 2016 gerade so richtig startet, dürfte Daimler ( Mercedes / Smart ) ein aktuelles Urteil besonders bitter aufstoßen. Der deutsche Autobauer hat vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) einen Patentstreit um Bauteile für Cabrios verloren. Als Folge des Urteils dürfen Cabriomodelle mit dem fraglichen Teil nicht mehr verkauft werden. Konkret geht es dabei um den Nackenföhn "Airscarf" (Luftschal), der u.a. im neuen S-Klasse Cabrio (Bild oben), C-Klasse Cabrio , SLC und SL angeboten wird. Bei dem Bauteil handelt es sich um eine in die Kopfstütze integrierte Lüftung, die bei der Fahrt mit offenem Verdeck den Kopf wärmen soll:

Als erstes hatte das Fachblatt "Automobilwoche" über die bittere Niederlage berichtet. Der Patentschutz gelte aber ohnehin nur bis zum Ende des Jahres. Man werde die Kunden informieren, sobald die Cabrios wieder mit der Lüftungskomponente angeboten werden können, sagte eine Konzernsprecherin.
Daimler vom Urteil überrascht
Man sei überrascht von dem Urteil, auch weil man in den ersten beiden Instanzen gewonnen habe. Die Cabrios machen den Angaben zufolge nur eine niedrige einstellige Prozentzahl von Daimlers Pkw-Gesamtabsatz aus. Rückrufe bereits verkaufter Autos werde es nicht geben, weil das Urteil nicht rückwirkend gilt. Kläger war eine Gesellschaft zur Verwertung von Patentrechten.
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