Deutsche geben Beteiligung ab - Japaner wollen Anteil nun zurückkaufen.
Der Scheidungskrieg zwischen Volkswagen und seinem japanischen (Ex-)Partner Suzuki ist nach fast vier Jahren entschieden. Das Schiedsgericht der internationalen Handelskammer in London erklärte nach Informationen beider Autobauer vom Sonntag die Zusammenarbeit für beendet. Europas größter Autobauer werde die Beteiligung am japanischen Konkurrenten in Höhe von 19,9 Prozent abgeben, kündigte der Wolfsburger Konzern an. Dies werde sich positiv auf Ergebnis und Liquidität auswirken. Die Japaner gaben bekannt, den Anteil ohne eine Drittpartei zum Marktpreis zurückkaufen zu wollen.
Japaner reichten Klage ein
Suzuki hatte im November 2011 beim Londoner Schiedsgericht geklagt, weil Volkswagen sich weigerte, seinen Anteil an die Japaner zurückzugeben. Die Deutschen argumentierten dabei stets mit dem Eigentumsrecht und dass Suzuki sie nicht zum Verkauf zwingen könnte. Nun bestimmten die Richter, dass die Kündigung des Kooperationsvertrages durch Suzuki rechtens ist. "Die Entscheidung basiert auf dem Grundsatz, dass Verträge grundsätzlich kündbar sein müssen", teilte VW weiter mit.
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Die Wolfsburger hatten die Suzuki-Aktien 2010 für 1,7 Milliarden Euro gekauft. Im Gegenzug erwarb der japanische Familienkonzern rund 1,5 Prozent der VW-Stammaktien, um die Allianz zu untermauern.
Gemeinsamer Kleinwagen
VW wollte gemeinsam mit Suzuki Kleinwagen für Schwellenländer entwickeln und erhoffte sich dabei vor allem Zugang zum wichtigen indischen Markt, wo Suzuki mit seiner Beteiligung Maruti stark ist. Ein besonders günstiges Auto mussten die Deutschen aufwendig selbst entwickeln, weil die Partnerschaft in die Brüche ging. Es soll 2018 in China an den Start gehen. Suzuki sollte Volkswagen zudem dabei helfen, den japanischen Rivalen Toyota, der schon damals Weltmarktführer war, früher vom Thron zu stoßen. Dies gelang erstmals im ersten Halbjahr 2015 auch ohne Suzuki.
Suzuki versprach sich seinerseits Zugang zu alternativen Antrieben von Volkswagen. Bereits nach kurzer Zeit flogen zwischen beiden Partnern jedoch die Fetzen, weil sich der japanische Kleinwagen- und Motorradhersteller vom viel größeren deutschen Konzern dominiert fühlten. Davor hatte VW Suzuki des Vertragsbruchs bezichtigt, weil die Japaner Dieselmotoren vom italienischen Konkurrenten Fiat bezogen. Diesbezüglich bestätigte das Schiedsgericht laut Volkswagen eine Vertragsverletzung durch Suzuki. Die Wolfsburger behalten sich vor, Schadensersatzforderungen geltend zu machen.
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Grund für den Streit
Als Ursache für den erbittert geführten Konflikt gilt die Furcht des japanischen Familienkonzerns vor dem Verlust seiner Eigenständigkeit. Denn der damals noch mächtige VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piech hatte den japanischen Kleinwagenspezialisten schon als nächste Marke in seinem Riesenreich betrachtet. Anfangs war eine Lösung für möglich erachtet worden, die den Japanern diese Angst nimmt. Dabei wäre es für beide Seiten darauf angekommen, das Gesicht zu wahren. Auch wurde damals darüber nachgedacht, die Anteile an einen Treuhänder zu übertragen. Piech zog im April 2015 im Machtkampf mit Konzernchef Martin Winterkorn den Kürzeren und verließ den Wolfsburger Konzern
im Groll.
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