Auch Navigationsgeräte oder Smartphones mit "Blitzer"-Anzeige sind legal.
Radarfallen, Lasermessungen oder Section Control - die meisten Verkehrsteilnehmer lieben derartige Geschwindigkeitsmessungen durch die Exekutive wohl nicht wirklich. Glücklich, wer weiß, wo sich die Polizei auf die Lauer gelegt hat. Dies zu verraten ist auch keinesfalls strafbar, weiß Gerald Kumnig, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung.
Unterschiedliche "Helfer"
Zuletzt hatten entsprechende Warnungen in Facebook für Schlageilen gesorgt, zudem gibt es auch SMS-Dienste und bereits seit längerem entsprechende Radiodurchsagen. Und wer glaubt, die Exekutive würde sich darüber ärgern, irrt: "Die Polizei begrüßt dies im Sinne der Verkehrssicherheit, weil die Menschen dann langsamer unterwegs sind", so der Jurist. Dass jemand eine Ausweichroute nimmt, um dort ungestört rasen zu können, glaubt er nicht.
Lichthupe sollte man besser nicht verwenden
Anders sieht die Sache aus, wenn man entgegenkommende Autos per Licht- oder normaler Hupe davor warnt, dass Polizisten mit einer Laserpistole in den Büschen lauern. Denn laut StVO darf man diese Signale nur benutzen, um andere vor besonderen Gefahrensituationen zu warnen, und eine Geschwindigkeitsmessung wird - zumindest im juristischen Sinne - nicht dazu zählen.
Grundsatz
Ansonsten gilt der Grundsatz, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Wer also Spaß daran und die Erlaubnis des Grundeigentümers hat, kann sich auch mit einem Transparent an den Straßenrand stellen und vor einer Geschwindigkeitskontrolle warnen. Selbst die Stadt Wien warnt mit derartigen Schildern erfolgreich vor Radar, um die Kfz einzubremsen.
Nicht Rechtens
Verboten, und zwar aufgrund des Fernmeldegesetzes, sind Radarwarner, die auf Funkwellenbasis Radar- und Laserfallen anzeigen sollen, sagte Kumnig. Hier droht bereits durch den Besitz eine Strafe von bis zu 4.000 Euro.
Navis, Smartphones, etc.
Kein Problem hat das Auge des Gesetzes hingegen mit Navigationsgeräten
oder Smartphones, die auch "Blitzer" anzeigen. In Deutschland und der Schweiz sieht man das anders: Navis, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sind dort verboten. Allerdings machen sich Reisende hier im Voraus oft unnötig Sorgen. "Es müsste sehr blöd laufen, wenn man gestraft wird", betonte der Jurist, dem derartiges noch nicht untergekommen ist. Der einschreitende Polizist müsste direkt erkennen, dass diese Funktion aktiviert ist - und so bleibt es eine Beweisfrage.