1. November bis 15. April

Jetzt gilt wieder die "Winterreifenpflicht"

31.10.2018

Wer mit falscher Bereifung unterwegs ist, muss mit schwerwiegenden Folgen rechnen.

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© ÖAMTC
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Von 1. November 2018 bis zum 15. April 2019 gilt für Fahrzeuge auf Österreichs Straßen wieder die situative Winterausrüstungspflicht . In diesem Zeitraum sollte man also unbedingt mit Winterreifen  unterwegs sein. Denn wenn man mit einer falscher Bereifung bei Schnee oder Eis auf der Fahrbahn unterwegs ist, kann das gravierende Folgen haben.

"Für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen sowie Mopedautos besteht von 1. November bis 15. April die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen - also bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn - Winterreifen auf allen Rädern montiert sein müssen", erläutert ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki.

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"M+S"-Kennzeichnung und Profiltiefe

Winterreifen müssen über eine "M+S"-Kennzeichnung verfügen und mindestens vier Millimeter Profiltiefe aufweisen. Als Alternative ist es zwar erlaubt, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu montieren, sofern die Straße durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist - der ÖAMTC rät jedoch davon ab.

"Wer sich nicht an die Winterausrüstungspflicht hält, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Abgesehen davon drohen nach Unfällen zivil- und oft sogar strafrechtliche Folgen", betonte Letitzki. Der Experte empfiehlt daher, mit dem Reifenwechsel nicht auf den ersten Schnee zu warten.

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