Am 1. November startet die situative Winterausrüstungspflicht - hohe Strafen und Versicherungsausstieg drohen.
Pünktlich zum Start der situativen Winterausrüstungspflicht am 1. November, die der Einfachheit halber gerne als „Winterreifenpflicht“ bezeichnet wird, hat sich der Spätsommer verzogen und sich sogar Väterchen Frost in höheren alpinen Lagen bereits ein erstes Stelldichein gegeben. Viele heimische Autofahrer sind jedoch nach wie vor mit Sommerreifen unterwegs. Das sollten sie laut ARBÖ bis Freitag aber ändern.
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Ignoranz kann teuer werden
Denn jeder, der die Winterreifenpflicht ignoriert, gefährdet nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer, sondern nimmt auch die Gefahr von empfindlichen Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall - bei Gefährdung - Strafen bis zu 5.000 Euro verhängen. Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall, sind auch Probleme mit der Versicherung zu erwarten: Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht. „Der ARBÖ empfiehlt daher, die Winterreifenpflicht unbedingt einzuhalten, da dadurch rechtliche Probleme ganz leicht vermieden werden können“, sagt Gerald Hufnagel von der ARBÖ-Rechtsabteilung.
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Was ist ein gültiger Winterreifen?
Damit die Winterreifen den Anforderungen der Winterzeit entsprechen sind einige Punkte zu beachten. Als Winterreifen generell sind nur solche genehmigt, die mit der Kennzeichnung M+S versehen sind. Auch Ganzjahresreifen haben diese Markierung und gelten somit gesetzlich als Winterreifen, allerdings darf auch bei diesen Reifen die Mindestprofiltiefe von 4 mm nicht unterschritten werden. „Die oftmals vorhandene Schneeflocke garantiert zudem, dass dieser Reifen für den speziellen Einsatz auf winterlichen Fahrbahnen entwickelt und geprüft wurde. Weiters gilt zu beachten, dass man mit der bekannten 4- er Regel stets richtig und sicher unterwegs ist“, so Erich Groiss, technischer Koordinator beim ARBÖ.
In dieser Saison gilt die situative Winterausrüstungspflicht bis 15. April 2020.
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