Österreich

1 Stunde Arbeit kostet im Schnitt 31,30 Euro

12.05.2014

EU-Vergleich: Österreich hinter Deutschland und Finnland auf Rang neun.

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Die Arbeitskosten in Österreich liegen gut ein Drittel über dem EU-Schnitt. Die Privatwirtschaft zahlte hierzulande 2013 durchschnittlich 31,3 Euro je Stunde an Bruttoverdiensten und Lohnnebenkosten, teilte Deutschlands Statistisches Bundesamt zu eigenen Berechnungen auf Basis von Eurostat-Daten am Montag mit. Damit liegt Österreich direkt hinter Deutschland und Finnland auf Rang neun in der EU.

Schweden hat mit 43,0 Euro die höchsten Kosten. Von den direkten Nachbarstaaten Österreichs hat nur Deutschland (31,7) höhere Arbeitskosten. In Italien (28,0), Slowenien (14,3), Tschechien (10,4), der Slowakei (8,8) und Ungarn (7,8) fallen sie niedriger aus. Bulgarien hat mit 3,70 Euro je Stunde die geringsten Arbeitskosten in der gesamten EU.

Im Verarbeitenden Gewerbe - das besonders stark im internationalen Wettbewerb steht - kostete eine Arbeitsstunde in Österreich 33,2 Euro - das ist im EU-Vergleich Platz acht. Eine Stunde Arbeit in der heimischen Industrie war damit um 36 Prozent teurer als im EU-Schnitt, aber 9 Prozent billiger als in Deutschland.

Gegenüber 2012 stiegen die Arbeitskosten in Österreich allerdings um 3,1 Prozent, während sich eine Stunde Arbeit in Deutschland um 2,1 Prozent und im EU-Schnitt um 1,4 Prozent verteuerte. Bei den Anstiegen rangiert Österreich hinter Estland (7,9 Prozent), Litauen (7,4 Prozent), Lettland (4,7 Prozent), Rumänien (3,7 Prozent), Bulgarien (3,4 Prozent) und Polen (3,4 Prozent) als erstes EU-15-Land auf Rang sieben. In den Krisenländern Griechenland (-9,4 Prozent), Zypern (-3,7 Prozent), Portugal (-1,8 Prozent) und Slowenien (-1,1 Prozent) waren die Arbeitskosten rückläufig.

Arbeitskosten setzen sich aus Bruttoverdiensten und Lohnnebenkosten zusammen. 2013 zahlten private Arbeitgeber in Österreich auf 100 Euro Bruttoverdienst zusätzlich 37 Euro Lohnnebenkosten. Der EU-Schnitt beträgt hier 31 Euro, im EU-Ranking nimmt Österreich Rang sieben ein. Zu den Nebenkosten zählen Beiträge der Arbeitgeber zu Sozialversicherungen und betrieblicher Altersversorgung sowie die Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall.
 

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