Neues Gesetz

2.000 Euro Strafe für Geldvernichtung

23.05.2011

Die Nationalbank kritisiert, dass das geplante Gesetz mehrere Fragen offen lässt.

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Die österreichische Bundesregierung will die "unbefugte" Vernichtung von großen Mengen Geld künftig mit einer Geldstrafe bis zu 2.000 Euro sanktionieren. Dies geht aus dem Entwurf für ein neues Nationalbankgesetz hervor, das morgen, Dienstag, vom Ministerrat beschlossen werden soll. Die Nationalbank kritisiert, dass das geplante Gesetz u.a. offen lässt, ob die Strafe für die fahrlässige Vernichtung von großen Mengen Bargeld geringer ausfallen kann als jene für die vorsätzliche Geldvernichtung und ab welcher Menge die Geldvernichtung eigentlich strafbar ist.

Nach der gänzlichen Übernahme der Nationalbank durch die Republik im vergangenen Jahr soll das neue Gesetz die Nationalbank auf eine neue juristische Grundlage stellen und u.a. die Besetzung des Generalrats (Aufsichtsrat) neu regeln.

Geldvernichtung
Der Paragraph 64 des neuen Nationalbankgesetzes soll laut Begutachtungsentwurf lauten: "Wer unbefugt große Mengen von Euro-Banknoten oder -Münzen vernichtet, ist mit einer Strafe bis zu 2 000 Euro zu bestrafen."

Die Nationalbank merkt in ihrer Stellungnahme dazu an, dass die EU die Einführung einer solchen Strafbestimmung nicht vorschreibe und die Zentralbanken vorsätzlich vernichtete oder beschädigte Euro-Banknoten ohnedies nicht umtauschten.

Strafbestimmung
"Weiters ist zu betonen, dass die geplante Strafbestimmung in mehrfacher Hinsicht noch einer Präzisierung bedarf, da aus ihr nicht hervorgeht, um welchen Delikttypus (Verwaltungsübertretung oder gerichtlich strafbare Handlung) es sich handelt, welcher Verschuldensgrad für die Bestrafung maßgeblich sein soll (Vorsatz oder auch bloße Fahrlässigkeit), ab welcher Menge von vernichtetem Bargeld die Strafbarkeit einsetzt und was - mangels eines derzeit bestehenden Verbotes zur Beschädigung oder Vernichtung eigenen Geldes (Banknoten und Münzen) - unter dem Begriffen unbefugt zu verstehen ist."

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