201.565 ließen sich gegen H1N1 impfen

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201.565 Personen haben sich in Österreich bisher gegen die neue Grippe (auch Schweinegrippe) impfen lassen. Laut den Zahlen des Gesundheitsministeriums ließen sich in der vergangenen Woche 38.656 Erwachsene und Kinder eine Spritze mit der Vakzine gegen das A(H1N1)-Virus verabreichen.

Gegenüber der Woche zuvor mit 21.498 Immunisierungen bedeutet dies einen leichten Anstieg. Zurückgeführt wird die stärkere Nachfrage auf den Start mit der zweiten und letzten Teilimpfung, die nach 3 Wochen empfohlen wird.

Kaum verändert hat sich die Lage bei den Neuerkrankungen. 30.000 bis 45.000 haben sich laut einer Hochrechnung in der vergangenen Woche mit der Influenza A(H1N1) angesteckt. Zum Vergleich: In den sieben Tagen davor ging man von 35.000 bis 47.000 Betroffenen aus. Die aktuelle Schätzung für ganz Österreich basiert auf den Daten des Grippeüberwachungssystems der Gemeinde Wien. Dort wurden mittels Sentinellasystem 15.300 Erkrankungen erfasst - ein leichter Rückgang gegenüber der Woche davor mit 16.800 Infektionen.

In Graz wurde im gleichen Zeitraum einer leichter Anstieg von 2.986 auf 3.474 Fälle registriert. Auch dort kommt das Sentinellasystem zum Einsatz. Es kombiniert Stichproben aus einzelnen Arztpraxen mit Daten über Krankenstandstage für Hochrechnungen. Abseits dieses Überwachungsmodus wurden bis Sonntag Neuerkrankungen bei 209 hospitalisierten Patienten durch Laborbefunde bestätigt.

In der Kalenderwoche 48 wies man bei 252 Schweinegrippe-Kranken im Spital eine Infektion nach. In keiner Probe wurde ein anderes Virus als jenes der Influenza A(H1N1) nachgewiesen, so das Ministerium. Die Schweinegrippe bleibt damit der eindeutig dominierende Virustyp - die erste Pandemiewelle setzt sich damit fort.

Seit Anfang Dezember dürfen sich einzelne Betriebe zu Impfzentren erklären lassen und ihre Mitarbeiter immunisieren. Voraussetzungen dafür ist laut dem Gesundheitsministerium eine Ernennung nach einem Ersuchen an die öffentliche Hand sowie die Einhaltung der Transport- und Lagerbedingungen. Die Kosten für die Lieferung trägt der Betrieb. Der Impfstoff samt Verabreichungsmaterial wird durch die Bundesländer zur Verfügung gestellt. Die Immunisierung muss ein Betriebsarzt oder ein arbeitsmedizinisches Zentrum vornehmen. Die Impfung sollte als betriebliche Leistung zur Verfügung gestellt werden.

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