Laut AK

43 gesetzeswidrige Klauseln bei Maturareisen

27.11.2013

Die Veranstalter haben daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Zur Vollversion des Artikels
© Getty Images
Zur Vollversion des Artikels

Die Arbeiterkammer (AK) OÖ warnt vor Fallen in Verträgen für Maturareisen. Sie hat das Kleingedruckte bei den vier größten Anbietern unter die Lupe genommen und dabei 43 gesetzeswidrige Klauseln gefunden, so Georg Rathwallner, Leiter der Konsumenteninformation am Mittwoch. Die Veranstalter hätten daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben, eine genaue Prüfung empfiehlt sich dennoch.

 Vor Weihnachten flattert angehenden Maturanten traditionell Werbematerial für die wohlverdiente Reise nach dem Prüfungsstress ins Haus. Das war die Konsumentenschützer Anlass, sich die AGB genau anzusehen. Die AK beanstandete u.a. zu hohe Stornokosten, unzulässige Ausschlüsse oder Beschränkungen von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen bzw. ein einseitiges Leistungsänderungsrecht des Veranstalters.

Unterlassungserklärungen

"Wir haben die Maturareiseveranstalter aufgefordert diese Klauseln in Zukunft nicht mehr zu verwenden", berichtete Rathwallner. "Alle vier haben eine Unterlassungserklärung abgegeben und dürfen sich ab sofort nicht mehr auf die unzulässigen Klauseln stützen."

Er empfiehlt dennoch, Angebote zu vergleichen und auf gewisse Dinge zu achten, bevor man etwas unterschreibt. Sondervereinbarungen wie etwa ein Balkon oder ein Zimmer mit Meerblick sollten als Vertragsbestandteil und nicht lediglich als Kundenwunsch auf der Buchungsbestätigung schriftlich festgehalten werden. Bei Verspätungen kann man nur dann einen Preisminderungsanspruch geltend machen, wenn Flugzeiten detailliert angegeben werden. Ist etwas nicht in Ordnung, sollte man am Urlaubsort sofort reklamieren, die gebuchte Leistung fordern und Mängel auf Fotos oder Videos dokumentieren. Vor Reiseantritt empfiehlt es sich, den Abschluss einer Stornoversicherung zu überlegen.

Zur Vollversion des Artikels