Fristwidrig gekündigt

AK erstreitet 18.000 Euro für Arbeiter

17.03.2011

Das Unternehmen hat die Kündigungsfrist nicht eingehalten.

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© APA/Herbert Neubauer
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Ein Linzer Metallarbeiter hat mit Hilfe der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich von seinem früheren Arbeitgeber 18.000 Euro netto nachbezahlt bekommen. Nachdem der Mann Ende 2009 fristwidrig gekündigt worden war, sei ihm die Firma einen Teil des Lohnes, Urlaubsentgelt und Zulagen schuldig geblieben, so die AK in einer Presseaussendung am Donnerstag.

Fristlose Kündigung
Der Arbeiter hatte ein halbes Jahr bei dem Betrieb gearbeitet und war mit der Leitung einer Baustelle in Belgien betraut worden. Dann sei er ohne Angaben von Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt worden, so die AK. Die Interessenvertretung machte die offenen Ansprüche in mehreren Interventionen bei dem Unternehmen geltend und verlangte zudem eine Entschädigung für die nicht nach kollektivvertraglich geregelten Fristen erfolgte Kündigung.

Der ehemalige Arbeitgeber habe zunächst nur einen Teil des Geldes bezahlt und versucht, den Rest abzuwehren, indem er seinerseits Schadenersatzansprüche gegen den ehemaligen Mitarbeiter erhob, so die AK. Diese seien aber ungerechtfertigt gewesen. Die Causa zog sich zwar über Monate, konnte aber schließlich außergerichtlich geregelt werden. Der Linzer bekam 18.000 Euro netto nachbezahlt, die Schadenersatzforderungen gegen ihn sind vom Tisch.

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