Wegen Betriebsversammlung

Reise-Chaos: Diese AUA-Flüge fallen heute aus

07.03.2023

Passagiere, die heute einen Flug mit Austrian Airlines (AUA) gebucht haben, müssen mit Verspätungen, Umbuchungen oder Flugausfällen rechnen.  

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© Symbolbild / Getty Images
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Eine Betriebsversammlung des Bordpersonals, die um 9 Uhr begonnen hat, stört den Flugbetrieb, teilte die Fluglinie der APA vorab mit. Davon werden nach aktuellem Stand 34 Flüge und rund 1.700 Passagiere betroffen sein. Rund 4.200 Passagiere können heute Vormittag jedoch ihre Flugreise antreten.

Es sind vorwiegend Destinationen in Zentraleuropa von Anpassungen betroffen. "Austrian Airlines Langstreckenziele können nach aktuellem Stand regulär bedient werden", teilte die AUA mit. Die Fluglinie habe jene Passagiere, die bei der Buchung eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angegeben haben, bereits aktiv über Fluganpassungen und Umbuchungen informiert.

Gestrichen wurden bisher die Flüge nach Stuttgart, München, Paris, Frankfurt, Brüssel, Düsseldorf, Basel, Mailand, Warschau, Hannover, Bologna, Belgrad, Sofia, Prag, Innsbruck, Budapest und Lyon. 

© Flughafen Wien

Der Betriebsrat des Bordpersonals hat die rund 3.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bordpersonals um zu einer Betriebsversammlung eingeladen, die laut Betriebsrat Bord zwei bis drei Stunden dauern wird. Die Versammlung wird vermutlich zwei bis drei Stunden dauern. "Wie viele Mitarbeiter kommen, ist schwer zu sagen", sagte Rainer Stratberger, Betriebsrat Bord, zur APA. Er rechne mit 600 bis 1.000 Teilnehmern. Schließlich seien viele Mitarbeiter unterwegs oder auf Urlaub. Bei der Betriebsversammlung soll das Bordpersonal über die stockenden Nachverhandlungen zum Kollektivvertrag (KV) informiert werden.

Recht auf Erstattung

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte weist darauf hin, dass den Passagieren bei einer kurzfristigen Annullierung des Fluges folgende Rechte zustehen: So haben die Passagiere das Recht auf Erstattung des Ticketpreises inkl. Steuern und Gebühren bzw. auf den Rückflug zum Abflugsort zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Werden die Flugkosten rückerstattet, so muss die Fluglinie auch eventuell anfallende Mehrkosten für den neuen Flgschein zu vergleichbaren Reisebedingungen erstatten.

Es gibt aber auch einen Anspruch auf eine alternative Beförderung zum Reiseziel unter vergleichbaren Bedingungen und ohne zusätzlichen Kosten für den Passagier. Bei Verspätungen stehen den Passagieren Entschädigungen von bis zu 600 Euro zu. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Strecke. Ab einer zweistündigen Verspätung besteht darüber hinaus das Recht auf Betreuungsleistungen wie Speisen und Getränke bzw. bei Verspätungen von mehr als einem Tag haben Passagiere ein Anrecht auf Hotel und Transfer.
 
 
 

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