Eine Gas-Probebohrung der Firma ADX in Molln im Nahbereich des Nationalpark Kalkalpen darf durchgeführt werden.
Der Naturschutzbescheid ist positiv ausgefallen. Das Land Oberösterreich und ADX bestätigten am Mittwoch eine entsprechende Mitteilung des Umweltdachverbands. Dieser prüft nun eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht.
"Die Naturschutzbehörde hat die Eingaben des Antragstellers geprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine positive bescheidmäßige Erledigung vorliegen", hieß es aus dem Büro von Naturschutz-Referent LHStv. Manfred Haimbuchner (FPÖ) auf APA-Anfrage. Damit seien alle notwendigen Bewilligungen erteilt, bestätigte ADX. Etwaige Beschwerden gegen den 150 Seiten starken Bescheid hätten laut dem Unternehmen keine aufschiebende Wirkung.
Die ADX Vie GmbH - eine Tochterfirma des in Australien gelisteten Explorationsunternehmens ADX Energy - will noch in diesem Winter mit Gas-Probebohrungen in Molln (Bezirk Kirchdorf) starten. Bisher fehlte dazu die naturschutzrechtliche Bewilligung. Montanrechtlich war die Probebohrung bereits genehmigt. "Die Vorbereitungen laufen bereits", sagte ein ADX-Sprecher am Mittwoch gegenüber der APA. Die Herstellung des Bohrplatzes werde etwa sechs Wochen in Anspruch nehmen, die eigentliche Bohrung ebenfalls. Danach durchzuführende Tests würden wieder einige Wochen dauern. Erst dann wird man wissen, ob oder wie viel Gas gefunden wurde.
Sollte Gas gefunden werden, befürchten Naturschützer bis zu 25 Bohrstellen im Gebiet rund um den Nationalpark Kalkalpen. ADX dementierte das und spricht von fünf bis sechs Bohrstellen, die allerdings - ebenso wie eine dann wohl nötige Pipeline - auch erst beantragt und genehmigt werden müssten.
Umweltdachverband-Präsident Franz Maier appellierte an die Landesregierung, das "spekulative, rückwärtsgewandte Fossil-Projekt" noch zu stoppen. "Jede Regierung, die weiter in den Ausbau fossiler Energieträger investiert, betreibt Raubbau an der Natur, setzt Österreichs Klimaziele und in weiterer Folge unsere Lebensgrundlage aufs Spiel", hieß es in einer Aussendung. Naturschützer hatten unter anderem mit Eingriffen ins Landschaftsbild und sechs geschützten Fledermausarten argumentiert sowie damit, dass auch das Amtsgutachten der Naturschutzbehörde in einigen Punkten negativ gewesen sei.