In der achten Verhandlungsrunde wurde zwischen Gewerkschaftern und den Vertretern der Metalltechnischen Industrie endlich eine Einigung erzielt.
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Metalltechnische Industrie hat es Donnerstagabend eine Einigung gegeben. Nach monatelangen Tauziehen um eine Lohnanpassung, zwischenzeitlichen Warnstreiks und sogar Arbeitsniederlegungen stieg gegen 18.30 Uhr endlich weißer Rauch auf.
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Die Einigung sieht rückwirkend ab 1. November 2023 eine durchschnittliche Erhöhung der Löhne und Gehälter um brutto 8,6 Prozent vor. Durch eine Staffelung bekommen die unteren Einkommensbezieher zehn Prozent mehr. Die Einigung gilt für zwei Jahre, wobei im zweiten Jahr ein Prozent auf die rollierende Inflation drauf geschlagen wird, teilten die Arbeitgeber mit.
Lohnerhöhung sozial gestaffelt
Der neue Brutto-Mindestlohn bzw. das Mindestgrundgehalt liegt nun bei 2.426,23 Euro. Bis zu einem Bruttoeinkommen von knapp 4.200 Euro gilt die Erhöhung von 10 Prozent, danach schmilzt sie ab auf ein maximales Plus von 400 Euro pro Monat. Bei knapp 8.000 Euro liegt das Einkommensplus bei 5,5 Prozent brutto. Im ersten Lehrjahr steigt das Einkommen auf 1.000 Euro.
Arbeitgeber-Obmann Christian Knill meinte nach der Einigung in Richtung politisch Verantwortlicher: "Die Bundesregierung ist nun aufgerufen, rasch Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes umzusetzen. Wir erwarten uns konkret eine deutliche Senkung der Lohnnebenkosten und eine stärkere Inflationsbekämpfung, denn nur so ist dieser Abschluss für die Branche auf Sicht zu finanzieren."
Reinhold Binder, Verhandlungsleiter der PRO-GE, sprach nach dem Feilschen vom härtesten Arbeitskampf seit 60 Jahren. Die Teuerung sei abgegolten und nicht nachhaltige Einmalzahlungen verhindert worden. Sein Kollege Karl Dürtscher (GPA) ergänzte, dass bei dem Abschluss Besserverdiener solidarisch mit den unteren Einkommensklassen seien. 2025 gebe es dann eine lineare Erhöhung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Abschluss noch nicht offiziell in Kraft
Einen kleinen Schönheitsfehler hat die heutige Einigung noch. Offiziell ist der Abschluss noch nicht wirksam, er gilt vorbehaltlich der konkreten Ausgestaltung der neuen, sogenannten Wettbewerbssicherungsklausel. Sie soll für Betriebe mit hoher Personalkostenbelastung gelten und ermögliche die Reduktion der IST-Erhöhung. Darüber wird nun weiter verhandelt, beide Seiten zeigten sich aber zuversichtlich dass sie sich hier finden werden.
Für die heutige Einigung waren acht Verhandlungsrunden notwendig, gestartet wurde das Feilschen um den Kollektivvertrag (KV) am 25. September. Er gilt nun ab 1. November 2023 für zwei Jahre. Zuvor gab es Streiks in zahlreichen Betrieben des Fachverbandes der Metalltechnischen Industrie. Beim Handel mit seinen rund 450.000 Beschäftigten steht eine KV-Einigung noch aus, hier gibt es diese Woche noch Warnstreiks.
Das ist die neue Gehaltstabelle
Und so sieht die neue Gehaltstabelle für die Metalltechnische Industrie rückwirkend mit 1. November in groben Zügen aus: In der untersten Einkommensgruppe steigt der Bruttogehalt von 2.236 auf 2.426 Euro. Bis zu einem Einkommen von bisher 3.791 Euro gibt es ein Lohnplus von zehn Prozent, eine Lohnstufe höher von 9,6 Prozent, also der rollierenden Inflation, die Basis für die heurigen KV-Verhandlungen war. Eine weitere Gehaltsstufe höher liegt das Plus bei 7,9 Prozent. Die Deckelung der Gehaltserhöhung mit 400 Euro greift ab einem Einkommen von bisher rund 4.150 Euro.
Zu der Wettbewerbssicherungs-Klausel hießt es von den Arbeitgebern, diese sei für "Härtefälle" vorgesehen. "Abhängig von der Personalkostenbelastung des jeweiligen Unternehmens kann für einen Teil der nachhaltigen Erhöhung auf betrieblicher Ebene im Rahmen eines Interessenausgleiches eine Kompensation in Form von Einmalzahlungen, Freizeit oder Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vereinbart werden. Details dazu sind in den nächsten Tagen noch zu vereinbaren."
Ausständig sind nun noch die KV-Abschlüsse in den anderen Branchen der Metallindustrie, traditionell schließen sie aber auf gleichem Niveau ab wie ihre Kolleginnen und Kollegen der Metalltechnischen Industrie. Offen ist auch noch eine Übereinkunft für das Metallgewerbe.
Eine Einigung gab es heute auch beim KV für die Bewachungsbranche, die Mindestlöhne und Zulagen steigen um 9,2 Prozent. Die Nachtzulage soll um 37 Prozent erhöht werden. In dem Gewerbe sind rund 15.000 Personen beschäftigt.
Keinen Kompromiss gab es bei den Verhandlungen für die Fahrradboten. "2,5 Prozent-Angebot der Arbeitgeber ist Schlag ins Gesicht der Beschäftigten", meinte dazu heute die Gewerkschaft vida. Die Kollektivvertragsverhandlungen wurden bis 11. Jänner 2024 unterbrochen. Auch die vierte Runde der Kollektivvertragsverhandlungen der A1 Telekom Austria führte zu keiner Einigung.
Eine Bezahlung unter Kollektivvertrag ist in Österreich verboten. Der KV gilt auch für die Leiharbeitsbranche und regelt neben der Bezahlung auch das Rahmenrecht, also zum Beispiel Urlaub und Zuschläge.
Metaller-Statements im Wortlaut
Christian Knill, Obmann des Fachverbands Metalltechnische Industrie (FMTI):
„Es ist positiv, dass wir eine grundsätzliche KV-Einigung erzielen konnten, die fair und innovativ zugleich ist: Mit dem erstmaligen Abschluss über zwei Jahre schaffen wir Planungssicherheit für die Unternehmen. Mit Lohn- und Gehaltserhöhungen von durchschnittlich 8,6 % erhalten wir die Kaufkraft der Beschäftigten, wobei die soziale Staffelung untere Einkommensgruppen besonders stärkt. Und mit einer betrieblichen Wettbewerbssicherungs-Klausel erhalten Unternehmen mit hohen Belastungen die Möglichkeit, Teile der Lohnerhöhungen flexibel umzuwandeln. Diese vorläufige Einigung ist eine klare Anerkennung für die Leistungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem sehr schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.“
GPA-Chefverhandler Karl Dürtscher:
„Die Einigung bringt kräftige und vor allem dauerhafte Erhöhungen. Es war uns von Anfang an wichtig, dass gerade niedrige und mittlere Einkommensgruppen die Teuerung nachhaltig ausgeglichen bekommen. Dies ist mit einer Erhöhung von 10 Prozent gelungen.“