Illegale Absprachen?

Razzia bei Red Bull: Alle Hintergründe

25.03.2023

Es besteht der Verdacht, dass Red Bull seine Dosen-Marktmacht missbraucht. 

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© Getty Images / oe24
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Ermittlungen. Die EU-Wettbewerbshüter haben Anfang der Woche Razzien bei Red Bull vorgenommen, in der Fimenzentrale in Fuschl sowie an Standorten in mehreren europäischen Ländern. Red Bull bestätigte den „Besuch“ von EU-Beamten und Mitarbeitern der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und betonte, mit den Behörden zusammenzuarbeiten – hielt sich aber ansonsten bedeckt.

Verdacht. Insidern zufolge hängen die Ermittlungen mit der Marktmacht von Red Bull zusammen. Das Unternehmen ist bei Energydrinks mit Abstand die Nummer 1 in Europa. Es dürfte der Verdacht bestehen, dass der Konzern seine „beherrschende Stellung“ auf dem Markt „missbräuchlich ausnutzt“ und es illegale Absprachen mit Händlern zur Bevorzugung der Red-Bull-Dosen gegenüber Mitbewerbern gebe. Jedenfalls nahm die EU-Kommission in ihrer Mitteilung zur Causa Bezug auf die Artikel 101 (Kartellbildung) und 102 (Marktmissbrauch) des entsprechenden Vertrags.
Hausdurchsuchungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn es einen Anfangsverdacht gibt, betont Natalie Harsdorf-Borsch, interimistische Leiterin der BWB.

Geldbuße von bis zu 10 % des Umsatzes

Üblicherweise gibt es bei Kartellverdacht Razzien bei mehreren Unternehmen gleichzeitig. Dass nur bei Red Bull Nachschau gehalten wurde, deutet ebenfalls darauf hin, dass es um die Marktmacht des Konzerns geht.

Rivale Monster. Größter Red-Bull-Konkurrent ist Monster Energy aus den USA, der die Ermittlungen begrüßt und Red Bull in einem Statement den „absichtlichen Einsatz wettbewerbswidriger Taktiken“ vorwirft.
Der österreichische Handel ist in die Causa nicht involviert. Zu hören ist, dass es um Vorfälle in Luxemburg und Belgien geht.

Wie es weiter geht

 Die EU-Beamten werden jetzt die bei den Razzien sichergestellten Daten prüfen und entscheiden, ob weiter ermittelt oder das Verfahren eingestellt wird. Im Falle weiterer Ermittlungen werden Red Bull die Vorwürfe übermittelt und das Unternehmen bekommt Gelegenheit, sie zu entkräften. Es gilt die Unschuldsvermutung. Als mögliche Strafe bei Kartellabsprachen und Missbrauch der Marktmacht kann eine Geldbuße von bis zu 10 % des Jahresumsatzes verhängt werden. Red Bull hat im Vorjahr einen Umsatz von knapp 9,7 Mrd. Euro erzielt.       

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