AMS setzt auf Lohnsubventionen
21.01.2010
Mittels Eingliederungsbeihilfen soll vor allem die Langzeitarbeitslosigkeit bekämpft werden.
Konkret sollen dabei junge arbeitslose Ausbildungsabsolventen, die aufgrund mangelnder Qualifikation und fehlender Praxis von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dabei kann es sich sowohl um Absolventen von AMS-Schulungen als auch um Uni-Absolventen handeln. Der Unternehmer, der einen Jugendlichen dieser Zielgruppe einstellt, wird vom AMS mit 50 Prozent des Bruttoentgelts plus 50 Prozent der Nebenkosten für die Dauer von sechs Monaten gefördert.
Das AMS hofft, dass über diesen Weg mehr Jugendliche schneller eine Anstellung finden, statt sich mit Werksverträgen, Arbeitstrainings und Praktiken durchschlagen zu müssen. Damit wurde auch die Zielgruppe für Eingliederungsbeihilfen deutlich ausgeweitet. Gefördert werden alle Unternehmen, auch gemeinnützige Arbeitgeber. Ausgeschlossen davon sind der Bund, das AMS selbst, radikale Vereine sowie politische Parteien und Clubs politischer Parteien.
Die Zielgruppen für die schon länger bestehenden Eingliederungsbeihilfen sind Langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Arbeitslose. Das sind vor allem Wiedereinsteiger und Wiedereinsteigerinnen, Arbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen oder sozialen Problemen sowie gering qualifizierte Jobsuchende und ältere Arbeitslose über 45.
2009 waren in Österreich 36.384 Personen länger als ein Jahr ohne Job oder konnten trotz Schulungen nicht nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden. AMS hatte 29.194 Fälle gefördert.