Wer wegen Unwettern nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, braucht keine Konsequenzen zu fürchten, teilte der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) in einer Aussendung mit. "Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt", so ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz.
Einfach daheim bleiben geht aber nicht. Man müsse alles Zumutbare unternehmen, um zur Arbeit zu kommen. Und: Man muss den Arbeitgeber von der Verspätung oder der Verhinderung informieren.
Das Gleiche gilt für den Fall, dass Kindergarten oder Schule wegen des Unwetters geschlossen bleiben, und Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen.
Für Schüler gilt Paragraf 9 des Schulpflichtgesetzes, wonach die "Ungangbarkeit des Weges" oder befürchtete Gefahr ein Entschuldigungsgrund sind. Die Einschätzung der Gefahr obliegt den Erziehungsberechtigten.
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