Schiedsverfahren
Atrium vs. Meinl entscheidet sich in London
15.04.2011
Die anderen Verfahren an den weiteren Orten werden eingestellt.
In der Klags- und Prozessflut zwischen der Meinl Bank und Atrium (früher: Meinl European Land, MEL) hat man sich am gestrigen Donnerstag auf ein Schiedsverfahren nach britischem Recht verständigt.
In einer Ad-hoc-Aussendung gab die im Jersey ansässige Atrium am Freitagfrüh folgende Nachricht:
Londoner Regeln
"Atrium European Real Estate Limited teilt mit, dass unter Bezugnahme auf die Mitteilungen des Unternehmens vom 11. August 2010, 23. November 2010 und 30. Dezember 2010, Atrium Real Estate Ltd und verschiedene nahestehende Parteien sowie Meinl Bank AG und verschiedene nahestehende Parteien am 14. April 2011 vereinbart haben, sämtliche zwischen ihnen bei verschiedenen Gerichten und Schiedsgerichten anhängigen Rechtsverfahren, einschließlich in London, Paris und Wien, mit Ausnahme der im November 2010 in Jersey eingebrachten Derivatklage, an einem einheitlichen Schiedsgerichtsstand unter den Schiedsregeln des London Court of International Arbitration zusammenzufassen."
Und weiter: "Sämtliche dieser Rechtsverfahren werden bei den verschiedenen Gerichten und Schiedsgerichten, bei denen sie zurzeit betrieben werden, zugunsten des einheitlichen Schiedsgerichtsstandes eingestellt."
Die Verfahren in der Derivatklage in Jersey seien vorübergehend ruhend gestellt worden, "um den einzelnen Beklagten in der Jersey-Klage Zeit zur Beurteilung zu geben, ob die Klage ebenso in das Schiedsverfahren einbezogen oder ob weiter in Jersey vor Gericht verhandelt werden soll."