Zweiter Anlauf im Diesel-Verfahren

Vergleich zwischen VW und Verbraucherschützern

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Auch 1.100 österreichische Kunden hatten sich der Musterklage in Deutschland angeschlossen.

Nach ihren zunächst  gescheiterten Gesprächen  haben  Volkswagen  und deutsche Verbraucherschützer zwar doch noch einen gemeinsamen Vergleich zur Entschädigung von Dieselkunden erzielt, doch die ausländischen VW-Kunden, die sich an der deutschen Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt haben, gehen dabei leer aus, kritisiert der österreichische Verbraucherschützer Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein VSV.

1.100 österreichische VW-Kunden

Mehr als eine Viertelmillion VW-Dieselkunden sollen je nach Modell und Alter ihres Autos Entschädigungen zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten. Darauf haben sich Volkswagen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in ihren Vergleichsverhandlungen zur Musterklage geeinigt. Durchschnittlich sollten rund 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises ausgezahlt werden, teilten die Verbraucherschützer am Freitag in Berlin mit. Rund 260.000 Geschädigte sollen ein entsprechendes Angebot erhalten. Sie können dann selbst entscheiden, ob sie dies annehmen oder in Einzelklagen weiter für mehr Geld streiten.
 
Für die rund 1.100 österreichischen VW-Kunden, die sich der Musterklage in Deutschland angeschlossen hatten, ist das aber kein Grund zum Jubeln: Für sie gilt der Deal nämlich nicht. Auch, wer sein Auto erst nach dem 31.12.2015 gekauft oder es inzwischen verkauft hat, schaut durch die Finger. "Der vzbz hat damit die rechtlich berechtigten Interessen von fast der Hälfte der Angemeldeten nicht erfolgreich vertreten", zeigt sich VSV-Obmann Kolba enttäuscht. "Der VSV bietet jedoch den österreichischen und Südtiroler Geschädigten an, diese bei nun nötigen Individualklagen gegen VW in Deutschland zu unterstützen." Betroffen seien aber auch tausende VW-Kunden aus anderen Ländern.
 
"Ich gehe davon aus, dass die, die eine Rechtsschutzversicherung haben, bereits geklagt haben", sagte Kolba zur APA. Das dürfte aber erfahrungsgemäß nur etwa ein Viertel der Betroffenen sein. "Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und nicht vermögend ist, wird sich das Kostenrisiko nicht zutrauen." Der VSV habe aber einen deutschen Prozessfinanzierer gefunden, der gegen eine Erfolgsprovision von voraussichtlich 35 Prozent das Kostenrisiko übernehmen wolle. Man werde mit einer österreichischen und einer deutschen Anwaltskanzlei dafür sorgen, dass möglichst viele Geschädigte nun rasch kosten- und risikolos Klagen bei deutschen Gerichten einbringen können, sagte Kolba.
 
 

Nicht individuell einklagbar

Eine Hürde gebe es dabei aber noch: Die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage könnten, solange diese noch anhängig sei, ihre Ansprüche nicht individuell einklagen. Die Einigung zwischen VW und den deutschen Verbraucherschützern erfolgte nämlich nicht innerhalb der Musterfeststellungsklage, sondern im Zuge von "Güteverhandlungen" am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. "Der VSV fordert daher den vzbz auf, die Musterfeststellungsklage nunmehr unter Anspruchsverzicht zurückzuziehen und damit den vom Vergleich nicht erfassten Personen die sofortigen individuellen Klagen gegen VW zu ermöglichen", heißt es in einer Mitteilung des österreichischen VSV.
 
VW hatte im September 2015 zugegeben, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben. Im Zusammenhang damit zahlte Volkswagen bereits mehr als 30 Mrd. Euro an Strafen und Entschädigungen, vor allem in den USA. In Deutschland stemmte sich der Autobauer bisher gegen Schadenersatzzahlungen an die insgesamt mehr als zwei Millionen betroffenen Kunden.
 
Der vzbv zog deshalb mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage stellvertretend für diejenigen Dieselbesitzer vor Gericht, die sich der Klage über ein entsprechendes Register beim Bundesamt für Justiz anschlossen - zum Auftakt der Verhandlung vor dem Braunschweiger OLG mehr als 460.000.
 
Vor dem OLG wollten die Verbraucherschützer feststellen lassen, dass VW die Betroffenen "vorsätzlich und sittenwidrig" geschädigt hat. Volkswagen argumentierte hingegen, dass die Kunden keinen Schaden erlitten hätten, da alle Fahrzeuge nach Software-Updates im Verkehr genutzt werden könnten und sicher seien.
 
Nachdem das Verfahren in Braunschweig Ende September begonnen hatte, plädierte das Gericht schnell für Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien. Im deutschen Gesetz zur Musterfeststellungsklage ist diese Möglichkeit zur Streitbeilegung ausdrücklich vorgesehen.
 

Im ersten Anlauf geplatzt

Mitte Februar platzte ein Vergleich aber zunächst. Zwar bestand Einigkeit über eine Summe von 830 Millionen Euro, die der Autobauer den Kunden zahlen wollte. VW erklärte aber, die Vergleichsverhandlungen seien wegen "unangemessener" Anwaltsforderungen der Klägerseite gescheitert. Der vzbv wies dies zurück - vielmehr sei der VW-Konzern nicht dazu bereit gewesen, ein transparentes und für Verbraucher sicheres System der Abwicklung zu ermöglichen.
 
Während die Verbraucherschützer ankündigten, weiter vor Gericht kämpfen zu wollen, bot VW daraufhin den zur Musterklage angemeldeten Kunden auf eigene Faust dieselbe Summe an. Sie sollten so ab Ende März "ein auf sie zugeschnittenes Angebot für eine Einmalzahlung" erhalten - je nach Fahrzeug und Fahrzeugalter zwischen 1.350 und 6.257 Euro.
 
In der vergangenen Woche holte das Braunschweiger OLG den Autobauer und die Verbraucherschützer aber wieder an einen Tisch. Als Mediator führte OLG-Präsident Wolfgang Scheibel die Gespräche.
 
Die Musterfeststellungsklage war erst Ende 2018 als neues Klageinstrument eingeführt werden. Sie sollte, auch mit Blick auf den Dieselskandal, Verbraucher im Kräftemessen mit Konzernen stärken und verhindern, dass sie auf einklagbare Rechte verzichten - sei es, weil sie sich in juristischen Dingen nicht ausreichend bewandert fühlen oder sie das Risiko, den bürokratischen Aufwand oder die Kosten eines Prozesses auf eigene Faust scheuen.
 
VW hatte im September 2015 eingeräumt, bei bestimmten Dieselmotoren eine Software verbaut zu haben, die den Ausstoß von Stickoxid nur auf dem Prüfstand senkt, nicht aber im Straßenverkehr. Im Dieselskandal laufen derzeit vor verschiedenen Gerichten eine Reihe von Verfahren gegen Volkswagen. Am 5. Mai befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit den Schadensersatzansprüchen eines Autokäufers gegen den Autobauer. Bisher gibt es in dem Skandal kein höchstrichterliches Grundsatzurteil, dem sich die übrigen Gerichte orientieren können.
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