Paukenschlag im Dieselskandal
Gericht erlaubt Auswertung interner VW-Akten
06.07.2018Staatsanwaltschaft darf beschlagnahmte interne Unterlagen zur Abgas-Affäre auswerten.
Diese Entscheidung dürfte dem neuen Volkswagen -Konzernchef Herbert Diess (Bild) nicht allzu gut gefallen. Die Staatsanwaltschaft darf bei der Anwaltskanzlei Jones Day beschlagnahmte interne Unterlagen des deutschen Autobauers zum Dieselskandal auswerten. Das gab das deutsche Bundesverfassungsgericht am Freitag bekannt.
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Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlagnahme ab, wie heute in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Volkswagen AG sei weder in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, hieß es zur Begründung.
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Der Streit dreht sich um Daten und Akten, die im März 2017 bei einer Durchsuchung der Münchner Geschäftsräume der Anwaltskanzlei Jones Day sichergestellt wurden. Diese Kanzlei arbeitet den Abgasskandal für den Autobauer intern auf. Ende Juli 2017 hatte das Verfassungsgericht in einer Eilentscheidung die Auswertung der Unterlagen gestoppt, bis über die Verfassungsklagen entschieden ist. Diese Entscheidung liegt nun vor - zuungunsten von VW. (Az. 2 BvR 1287/17 u.a.)
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