Gesetz zu Umweltzonen geht in Begutachtung
02.11.2009
Künftig wird es auch in Österreich die Möglichkeit zur Schaffung von Umweltzonen geben: In der aktuellen Novelle des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) sind bundeseinheitliche Aufkleber für Emissionsklassen vorgesehen. Anhand dieser können die Länder Beschränkungen erlassen und Städte mit hohen Schadstoffbelastungen können Abgasschleudern damit künftig verbannen. Die Novelle ist am Freitag (30.10.) in Begutachtung gegangen.
Die Abgasklassen-Kennzeichnung soll in Form eines Aufklebers entweder auf der Windschutzscheibe oder nahe der Begutachtungsplakette angebracht werden. Ohne solche Aufkleber darf dann in Sanierungsgebiete nicht mehr eingefahren werden, sieht das Gesetz vor. Verhängt werden kann eine solche Zone vom Landeshauptmann. Außerhalb dieser Bereiche ist keine Plakette notwendig.
Die Kundmachung der Sanierungsgebiete wird vereinfacht. Künftig wird eine Veröffentlichung im Landesgesetzblatt und auf der Website des Landes dafür reichen. Außerdem sollen nach Möglichkeit Hinweisschilder aufgestellt werden, die über Verkehrsbeschränkungen informieren. Auch Baumaschinen und Off-road-Geräte sollen in das IG-Luft einbezogen werden.
Gänzlich neu ist außerdem ein Grenzwertsystem für den Feinstaub PM 2,5. Diese superfeinen Partikel gelten als besonders gesundheitsschädlich, allerdings gab es für sie - im Gegensatz zu den etwas größeren PM10-Teilchen - keine Grenzwerte .
Für Firmen, die ihre Anlagen über längere Zeit nicht umweltschonend aufrüsten, sieht das IG-Luft künftig ebenfalls unangenehme Maßnahmen vor: Firmen in belasteten Gebieten, die ihre Maschinen seit mehr als zehn Jahren nicht dem Stand der Technik angepasst haben, können künftig dazu gezwungen werden. Die Begutachtungsfrist dauert sechs Wochen.