Die EU mahnt bei Österreich und 20 weiteren EU-Staaten zum zweiten mal die korrekte Umsetzung der Liberalisierung des Bahngüterverkehrs ein.
Die betroffenen Staaten hätten die Rechtsvorschriften des "ersten Eisenbahnpakets" nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Nur Großbritannien, die Niederlande, Malta, Zypern, Finnland, Bulgarien erhielten keinen blauen Brief.
Die EU-Kommission kritisiert unter anderem mangelnde Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber von den Eisenbahnunternehmen und eine unzureichende Umsetzung der Richtlinie über Wegeentgelte, das Fehlen leistungsabhängiger Regelungen zur Steigerung der Netzkapazität, mangelnde Anreize für Infrastrukturbetreiber zur Senkung von Kosten und Entgelten sowie das Fehlen von Entgeltregelungen, die sich an den direkten Kosten der Schienenverkehrsdienste orientieren.
Außerdem kritisiert die EU-Behörde das Fehlen einer unabhängigen Regulierungsstelle, die zur Lösung von Wettbewerbsproblemen im Eisenbahnsektor mit den notwendigen Befugnissen ausgestattet ist.