AvW: Gläubigerausschuss in Klagenfurt bestellt

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Am Landesgericht Klagenfurt ist 6. Mai in den Konkursverfahren gegen die AvW-Gruppe AG und die AvW Invest AG der Gläubigerausschuss bestellt worden. Er besteht aus Mitgliedern der Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband, Kreditschutzverband von 1870 sowie Österreichischer Verband Creditreform und der Anwaltspartnerschaft Erich Holzinger/Michael Bauer sowie dem Rechtsanwalt Andreas Pascher.

Der Anwalt des in U-Haft sitzenden Wolfgang Auer-Welsbach, Franz Großmann, kündigte indes an, seinen Mandanten im Rahmen einer Haftverhandlung am 10. Mai aus dem Gefängnis bekommen zu wollen. Für die Inhaber von AvW-Genussscheinen sei es nicht sinnvoll, ihre Ansprüche derzeit anzumelden, sagte Barbara Wiesler, Leiterin der KSV-Niederlassung Kärnten, gegenüber der APA. Wie auch Masseverwalter Gerhard Brandl raten die Gläubigerschutzverbände den Anlegern, mit der Forderungsanmeldung im Konkursverfahren noch zu warten, bis der Oberste Gerichtshof (OGH) über den Ausschluss des Kündigungsrechts bei den Genussscheinen entschieden hat. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat ja wegen der Genussschein-Klauseln eine Verbandsklage eingebracht, weil er der Meinung ist, dass der Ausschluss der außerordentlichen Kündigung rechtswidrig ist.

"Das Beste im Sinne der Anleger"

"Die Anmeldungsfristen für Forderungen werden in jedem Fall ausreichend erstreckt", kündigte Masseverwalter Brandl an. Das sei bereits mit dem Landesgericht akkordiert. Das genaue Prozedere werde spätestens am 7. Mai in die Ediktsdatei gestellt und damit veröffentlicht. "Wir versuchen das Beste im Sinne der Anleger zu machen", so Brandl.

Der Rechtsanwalt von Auer-Welsbach versucht indes die Interessen seines Mandanten zu wahren. "Selbstverständlich" werde er versuchen, Auer-Welsbach bei der am Montag turnusgemäß stattfindenden Haftverhandlung aus der U-Haft zu bekommen, sagte Großmann auf Anfrage der APA. Wiederholungsgefahr und Verdunkelungsgefahr könne nicht mehr vorliegen, da Auer-Welsbach seit der Konkurseröffnung keinen Zugriff mehr auf die Unternehmen oder Unterlagen habe. Fluchtgefahr liege auch keine vor, "dazu hätte er eineinhalb Jahre Zeit gehabt", meinte Großmann.

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