Verfahren eröffnet
AvW Gruppe stellt Konkursantrag
04.05.2010
Die angeschlagene Kärntner AvW-Finanzgruppe schlittert in die Insolvenz. 1,5 Wochen nachdem Unternehmenschef Wolfgang Auer Welsbach wegen eines mutmaßlichen Finanzdelikts in Untersuchungshaft genommen wurde, haben die Vorstände der AvW Gruppe AG und der börsenotierten AvW Invest AG beschlossen, Insolvenzanträge einzubringen.
Das Landesgericht Klagenfurt hat heute, Dienstag, die Konkursverfahren über die AvW Gruppe AG und die AvW Invest AG eröffnet. Zur Masseverwalterin wurde jeweils die Insolvenzverwaltungsges.m.b.H. aus Klagenfurt, vertreten durch Gerhard Brandl, bestellt, teilten das Landesgericht und der Österreichische Verband Creditreform (ÖVC) am Dienstagnachmittag mit. Das Gericht wies Brandl ""sofort" an, die Massevermögen zu schätzen und inventarisieren.
Die erste Gläubigerversammlung wurde für 6. Juli vorerst im Geschworenensaal des Landesgerichtes Klagenfurt anberaumt. Forderungen können in beiden Verfahren bis zum 30. Juni 2010 über den ÖVC angemeldet werden. Das Gericht geht von mindestens 12.500 Gläubigern aus.
Die Überschuldung haben die beiden Unternehmen in ihren Insolvenz-Anträgen mit zumindest 36,7 Mio. Euro (AvW Invest) bzw. 14 Mio. Euro (AvW Gruppe) angegeben. Alle anhängigen Zivilverfahren der beiden Unternehmen wurden unterbrochen.
Gutachter sieht Täuschung
Der Sachverständige Fritz Kleiner sieht in dem Geldfluss zwischen der AvW Gruppe AG und der AvW Invest AG "und dessen Bezug auf die wechselseitige Unternehmensbeteiligung = Kursentwicklung = Genussscheinpreis ein kapitalmarktorientiertes Perpetuum mobile", heißt es in dem über 850 Seiten langen Gutachten laut Kreisen. In eine ähnliche Richtung hatten bereits Anlegeranwälte argumentiert.
Sie warfen dem Unternehmen mehrfach vor, dass der Wert der Genussscheine, der bis Oktober 2008 stets bei über 3.000 Euro gelegen hatte, zu hoch gewesen sei. Laut früheren Angaben von AvW verbrieft das Papier einen Anspruch am Gewinn, Vermögen und Liquidationsgewinn der AvW Gruppe AG. Zum Vermögen gehört u. a. der Firmenwert, der laut früheren AvW-Angaben dem "inneren Wert" entspricht.
Den wiederum "kann man leicht ausrechnen, wenn man ihre Beteiligungen zusammenrechnet", hatte Ende März 2009 der seit mehr als einer Woche in U-Haft sitzende AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach in einem APA-Interview erklärt, und weiter: "Zum 30. 9. (2008, Anm.) hatten wir einen Wert von ungefähr 500 Mio. Euro." Kritiker stießen sich daran, dass die 75-Prozent-Beteiligung an der - eng verzahnten - AvW Invest einen wesentlichen Anteil dieses "inneren Werts" ausmachte. AvW hatte die Vorwürfe in der Vergangenheit stets vehement zurückgewiesen.
Kleiner dürfte nun offenbar der Meinung sein, dass die AvW Invest zu hoch bewertet war: "Mit der Kommunikation des hohen Börsenwerts dieser Beteiligung" sollte nach seiner Ansicht "noch letztmalig die Kursentwicklung des Genussscheines der AvW Gruppe AG gestützt werden." "Eine Täuschung darüber hat in allen Jahren seit 2001 durch diese Überfinanzierung aus Sicht des Sachverständigen stattgefunden", so Kleiner den informierten Kreisen zufolge. Die AvW Gruppe habe sich nahezu ausschließlich über das Genussrechtskapital der Anleger finanziert und daraus ihren normalen Betrieb aufrechterhalten, und Wertpapier- und Optionsgeschäfte durchgeführt.
Den steirischen Anwalt Erich Holzinger, der an die 1.000 AvW-Anleger vertritt, lässt der Konkurs der AvW "relativ unaufgeregt". Er fühlt sich durch das Kleiner-Gutachten jedoch "in meinem Tun voll bestätigt", finde doch seine Argumentation in diversen Klagen gegen die AvW "in vielerlei Hinsicht volle Deckung", so der Advokat am Dienstag auf APA-Anfrage.
Angesichts der AvW-Pleite ist Holzinger froh, frühzeitig auf andere Haftungsadressaten - etwa die AvW-Hausbank Raiffeisen-Bezirksbank (RBB) Klagenfurt - gesetzt zu haben. Auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der Anwalt im Visier. Vergangene Woche brachte er außerdem erneut einen Antrag auf Beschlagnahme der Liegenschaften und des Fuhrparks der AvW ein. 2009 habe das Oberlandesgericht (OLG) Graz die Plombierung wieder aufgehoben, weil die Verdachtslage noch nicht konkret genug gewesen sei. Durch die U-Haft Auer-Welsbachs dürfte sich aber wieder geändert haben, meint der Anwalt.
Der Wiener Anlegervertreter Andreas Pascher appellierte in einer Aussendung an den Masseverwalter, die verbleibenden Vermögenswerte "nicht voreilig zu verschleudern". Er forderte die Verlängerung der U-Haft für Auer-Welsbach, nur so könne dieser "dubiose Fall" aufgeklärt werden. Die Konkursanträge der Unternehmens zeigten, "dass die AvW bis zuletzt versuchte, die Gerichte, Anleger und die Öffentlichkeit zu täuschen". Vor kurzem habe Auer-Welsbach den Unternehmenswert bei einer Verhandlung nämlich mit rund 100 Mio. Euro beziffert.
Der Boss der Kärntner Unternehmen sei gestern zur Verhandlung eines Anlegers gegen die AvW am Gericht in Klagenfurt "zwangsvorgeführt" worden, so Pascher. Dies habe "jedenfalls für mehr Aufhellung" gesorgt, zudem habe sich Auer-Welsbach "ein umfassendes Bild von den belastenden Aussagen seiner Vertriebsmitarbeiter und der Enttäuschung der geschädigten Anleger" machen können.