Der noch zu klärende Hauptpunkt ist die Frage des Durchgriffsrechts der EU-Behörde.
Eine Einigung über die künftige EU-Finanzmarktaufsicht könnte im September stehen. Die Botschafter der 27 EU-Staaten haben bei ihrer Sitzung am Donnerstag versucht, zeitlich Druck auszuüben. Sogenannte Triloge - Gespräche zwischen EU-Parlament, Kommission und Rat - sind für den 30. August und den 2. September angesetzt. Die EU-Finanzmarktaufsicht könnte dann vom Europaparlament in einer der beiden für September anberaumten Sitzungswochen in Straßburg in Erster Lesung beschlossen werden.
Die Finanzminister hatten vor knapp zwei Wochen Zugeständnisse an das EU-Parlament gemacht, um eine schlagkräftige Aufsicht über die nationalen Banken bis zum Jahreswechsel aufzubauen. "Die Schlagzahl wird jetzt erhöht", verlautete am Donnerstag aus Diplomatenkreisen.
Durchgriffsrecht
Der noch zu klärende Hauptpunkt ist die Frage des Durchgriffsrechts der EU-Behörde. Obwohl auch Großbritannien zugestimmt hat, dass die EU-Finanzmarktaufsicht im Krisenfall verbindliche Anweisungen geben kann, wird weiterhin diskutiert, wer den Krisenfall bestimmt. Das EU-Parlament will, dass die Kommission dafür zuständig ist, die Mitgliedstaaten wollen lieber selber darüber entscheiden. Die EU-Länder sind nur sehr eingeschränkt für direkte Entscheidungsbefugnisse an die drei europäischen Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel.
Sollte das EU-Parlament dem Plan der Staaten zustimmen, könnte die Reform noch im September von den Abgeordneten angenommen und im Oktober formal von den Finanzministern der 27 EU-Staaten beschlossen werden, sodass die neuen Institutionen ihre Arbeit mit 1. Jänner nächsten Jahres aufnehmen können, hatte es zuletzt in Kreisen der EU-Kommission geheißen. Dies wäre "technisch machbar".