Berufung erfolgreich

Bank Austria gewinnt Streit um DDR-Mios

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Im Umfeld der Bank Austria war von einem Etappensieg die Rede.

Im zwei Jahrzehnte langen Streit um verschwundene DDR-Millionen ist die Bank Austria mit ihrer Berufung durchgekommen. Die Bank Austria war im März 2010 in zweiter Instanz zu einer Entschädigungszahlung von insgesamt rund 245 Mio. Euro verurteilt worden. Dagegen hat die Bank berufen. Der Fall landete in der Schweiz beim "Kassationsgericht", die Bank erreichte dort zunächst eine Aufschiebung der Vollstreckung. Das Berufungsgericht hat nun der Berufung der Bank Austria statt gegeben. Die Entscheidung wurde heute, Freitag, zugestellt.

Das bedeutet, dass die Bank zunächst einmal weiter nicht zahlen muss. Im Umfeld der Bank Austria war von einem Etappensieg die Rede.

Berufung stattgegeben
Am 30. November 2011 hat das Kassationsgericht der Berufung der Bank Austria stattgegeben, das Urteil zugunsten der Klägerin seitens des Obergerichts des Kantons Zürich (vom 25. März 2010) widerrufen, und den Fall an das Obergericht des Kantons Zürich zur neuen Verhandlung zurückverwiesen, teilte die Bank heute ac hoc mit.

Seit vielen Jahren tobt ein Rechtsstreit zwischen der einstigen deutschen Treuhandanstalt (BvS) und der Bank Austria. Nach Auffassung der Richter im nun aufgehobenen Urteil war eine ehemalige Tochterbank der Bank Austria an der Veruntreuung von Geldern durch DDR-Unternehmen beteiligt. Die Bank Austria bestreitet das. Geklagt hatte einst die BvS als Rechtsnachfolgerin der Treuhandanstalt, die nach der Wiedervereinigung SED-Gelder aus dem Ausland zurückholte.

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