In der Causa Commerzialbank Mattersburg ist eine weitere Klage gegen die Republik abgewiesen worden.
Der Masseverwalter, die Kanzlei Kosch und Partner, hatte 303 Mio. Euro eingeklagt. Das Oberlandesgericht Wien entschied nun in zweiter Instanz, dass diese Ansprüche nicht vom Bankenaufsichtsgesetz umfasst seien, bestätigte ein Sprecher am Donnerstag einen Bericht des ORF Burgenland.
Nach der behördlich angeordneten Schließung der Bank am 14. Juli 2020 hatten zahlreiche Geschädigte Klagen gegen die Republik eingebracht. Sie sahen in der Causa ein Versagen der Bankaufsicht, zumal die Malversationen nach einer Whistleblower-Anzeige im Jahr 2015 nicht aufgefallen waren. Bisher blieben aber sämtliche Klagen erfolglos. Die Aufsicht schütze den Finanzmarkt und nicht die einzelnen Anleger, heißt es in den Urteilen. Masseverwalter Gerwald Holper will laut ORF Burgenland dennoch eine Revision beim Obersten Gerichtshof einbringen.