Erste Anklagen in der Causa Commerzialbank.
Die Wirtschafts- und Korruptionsanstalt (WKStA) teilte am Dienstag mit, dass gegen drei Personen wegen Erpressung und Veruntreuung im Zusammenhang mit der Commerzialbank-Affäre, eine Anklageschrift beim Landesgericht Eisenstadt eingebracht wurde. Der Vorwurf der Veruntreuung richtet sich demnach gegen Ex-Bankchef Martin Pucher. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Der Schaden beläuft sich auf 70.000 Euro. Gegen weitere Beschuldigte wird in dem Verfahrenskomplex noch ermittelt.
Im Zuge der Beendigung seines Dienstverhältnisses im Jahr 2017, soll ein Angestellter der Bank damit gedroht haben, Malversationen in der Bank aufzudecken. Daraufhin soll ihm die Bank ein Schweigegeld in Höhe von 70.000 Euro aus den Mitteln der Bank übergeben haben. Die Übergabe des Geldes, die von zwei Vorstandsmitgliedern, die von der WKStA nicht namentlich genannt werden, veranlasst wurde, habe der Commerzialbank geschadet, so der Vorwurf.
Die Anklageschrift wurde nach der Genehmigung eines Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien sowie des Justizministeriums in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat eingebracht. Das Strafmaß für Erpressung beträgt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren, für die Veruntreuung droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Wird Pucher vernehmungsfähig sein?
Unklar ist, ob der schwer kranke Pucher vernehmungsfähig sein wird. Beim U-Ausschuss im Februar 2021 in Eisenstatt hatte er gesundheitsbedingt nur einen sehr kurzen Auftritt.
Gemeinsam mit der SOKO Commerz ermittelt die WKSta in dem Verfahrenskomplex noch gegen 39 Beschuldigte, darunter elf Verbände, wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, Untreue, Bilanzfälschung, Geldwäsche, betrügerische Krida sowie diverser Korruptionsvorwürfe.