Banken

Schweizer Bankgeheimnis nach Credit-Suisse-Vorwürfen angezählt

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In der Schweiz wird nach den Medienberichten mit schweren Vorwürfen gegen die Bank Credit Suisse wegen dubioser Kundenkonten über das Bankgeheimnis diskutiert.

 Es verbietet die Verbreitung von geheimen Bankdaten, auch für Journalisten. Ein Whistleblower hatte der "Süddeutschen Zeitung" und mehr als 40 anderen Medien Kundendaten aus mehr als 70 Jahren zugespielt.

"Wer mit solchen Informationen an die Presse geht, dem geht es nicht um die Aufarbeitung von Missständen, sondern da geht es um Empörungsbewirtschaftung", sagte der Abgeordnete Ruedi Noser in einem am Dienstag ausgestrahlten Radiointerview des Senders SRF. Die Person hätte sich an die Bankenaufsicht Finma wenden müssen.

Konten von dubiosen Personen

Aus den zugespielten Daten geht nach Angaben der Medien hervor, dass die Bank jahrzehntelang Konten von korrupten Machthabern, Drogendealern und anderen dubiosen Kunden führte und führt. Die Bank wies die Vorwürfe zurück. 90 Prozent der Konten seien längst geschlossen oder vor der Anfrage der Medien in der Auflösung gewesen.

Die gegen Korruption kämpfende Organisation Transparency International schrieb: "Es ist an der Zeit für Regierungen in aller Welt, entschieden gegen diese professionellen Ermöglicher finanzieller Verbrechen vorzugehen." Banken sind eigentlich verpflichtet, die Identität von Bankkunden und die Herkunft von Geldern zu prüfen, um kein Hafen für schmutziges Geld zu werden. Vor dem Bundesgericht in Bellinzona läuft gerade ein Geldwäsche-Prozess gegen die Credit Suisse wegen Kundenbeziehungen zu einem kriminellen bulgarischen Netzwerk.

Bankgeheimnis umstritten

Das Schweizer Bankgeheimnis war lange umstritten, weil viele ausländische Steuerzahler es nutzten, um Geld vor dem Fiskus in ihrer Heimat zu verstecken. Diese Praxis wurde 2014 beendet, als die Schweiz auf internationalen Druck hin in den automatischen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten einwilligte.

Allerdings bewahrt das Bankengesetz noch einen Teil des Bankgeheimnisses. Artikel 47 stellt es für jeden unter Strafe, geheime Bankdaten zu verbreiten, auch für Journalisten. Deshalb waren Schweizer Medien an der Recherche nicht beteiligt. Sozialdemokraten sprechen von einem "Maulkorb-Gesetz" und planen jetzt einen Vorstoß im Parlament, um den "skandalösen Eingriff in die Pressefreiheit" abzuschaffen. Noser meint dagegen, es sei Hehlerei, wenn aufgrund von Straftaten erlangte Informationen publiziert werden.

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