Kontoregister
Bankgeheimnis wird abgeschafft
12.05.2015
Die Einrichtung eines zentralen Kontoregisters wird nun breiter angelegt.
Um die Betrugsbekämpfung zu forcieren, will die Regierung das Bankgeheimnis de facto begraben. Die Einrichtung eines zentralen Kontoregisters wird nun breiter angelegt. Erfasst werden in dem Register laut "Standard" demnach sämtliche Einlagen, Depots und Bausparer von Privatpersonen und Unternehmern in Österreich.
Den Finanzbehörden sollen Abfragen erlaubt sein, wenn das für die Abgabeneinhebung "zweckmäßig und angemessen" erscheint. Auch die Staatsanwaltschaft soll Zugang zum Register bekommen.
Im Register selbst werde nur einsehbar sein, welche Personen und juristische Personen (Firmen, Vereine) über Bankkonten im Inland verfügen, schreibt das Blatt. Die Identifikation soll mit der Steuernummer erfolgen - nur falls es diese nicht gibt, werden Name und Adresse des Kontoinhabers oder der wirtschaftlichen Berechtigten eingetragen. Guthaben oder Kontobewegungen würden nicht einsehbar sein.
Um Steuerflucht zu verhindern, werden Banken wie berichtet verpflichtet, rückwirkend per März 2015 Kapitalabflüsse zu melden. Dem Bericht nach geht es jetzt um Summen über 50.000 Euro. Damit will die Regierung sicherstellen, dass Steuerhinterzieher nicht vor Inkrafttreten der Reform im Jänner 2016 ihre Depots leerräumen. Die Meldepflicht soll bis 2020 gelten.
SPÖ und ÖVP brauchen für die Einrichtung des Registers eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Mit den Grünen wird verhandelt, sie stellen aber Bedingungen, etwa was den Datenschutz betrifft.