Keine Berufung

BAWAG: Alle Freisprüche rechtskräftig

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Damit ist der seit 2007 laufende BAWAG-Prozess endgültig zu Ende.

Im BAWAG-Prozess sind nun alle Freisprüche rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft gegen alle Urteile ihre Berufung zurückgezogen hat. Damit ist der seit 16. Juli 2007 laufende BAWAG-Prozess endgültig zu Ende.

Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner erhielt die Höchststrafe von zehn Jahren. Sein Ex-Generalsekretär Peter Nakowitz ist zu drei Jahren unbedingt verurteilt worden. Ex-BAWAG-Chef Johann Zwettler erhielt fünf Jahre Haft. Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger wurde zu einem Monat bedingt verurteilt.

Alle sechs anderen Angeklagten wurden im zweiten Verfahren freigesprochen. Diese Freisprüche für Wolfgang Flöttl, die Ex-Vorstände Christian Büttner, Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker und den Prüfer Robert Reiter, wurden nun - mit dem  Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft - rechtskräftig. Für den Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft gibt es keine Begründung.

Erstes Urteil aufgehoben
Im Juli 2008 war Flöttl vom Schöffengericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Davon wurden 20 Monate bedingt ausgesprochen, 10 Monate also unbedingt. Das Urteil des Schöffensenats unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner wurde im Dezember 2010 wegen Mängeln aufgehoben.

Im zweiten BAWAG-Prozess wurde Flöttl vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Böhm im Dezember 2012 freigesprochen, der Freispruch wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung bekämpft. Staatsanwältin war Sonja Herbst. Nun wurden alle Rechtsmittel zurückgezogen, so der Anwalt. Er sei heute von der Staatsanwaltschaft verständigt worden. Flöttl befinde sich in New York und sei sehr erfreut über den Ausgang.

Ruth Elsner: Flöttl-Freispruch ist "Skurrilität"
Die Ehefrau von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner hat heute den nun rechtskräftigen Freispruch für Wolfgang Flöttl erneut kritisiert. "Das ist eine Skurrilität der Justiz", meinte Ruth Elsner im Gespräch mit der APA. "Da macht jemand im Prozess ein Geständnis, und am Ende gibt's für ihn einen Freispruch". Ihr Mann habe in der Zwischenzeit Beweise geliefert, dass das Geld nicht verloren worden sei, "sondern einfach eingesteckt".

"Man will der Frage, wo die 1,4 Mrd. Euro geblieben sind einfach nicht nachgehen", empört sich Ruth Elsner. Die heimische Justiz wolle den Fall einfach nicht klären. Der Freispruch sei letztlich ein "Aufruf an Investmentbanker, betrügts eure Investoren, ihr werdet freigesprochen und die Investoren kommen hinter Gitter".

Enttäuscht von der österreichischen Justiz versuchten sie und ihr Mann es nun in den USA. Die dort eingebrachte Klage werde hoffentlich Aufklärung bringen. Ihrem Mann gehe es gesundheitlich nicht gut, neben Problemen mit der Lunge habe er nun einen Bandscheibenvorfall erlitten.

Helmut Elsner empört
Der frühere BAWAG-Chef Elsner zeigte sich empört über den nun geltenden Freispruch für Flöttl. Flöttl hätte nicht wegen Beihilfe an der Untreue, sondern wegen Betrugs und Diebstahls angeklagt werden müssen, findet Elsner: "Er hat ja nicht spekuliert, er hat gestohlen."

Auf Seite 2: Überblick der rechtskräftigen Urteile.

Überblick über die rechtskräftigen Urteile in der BAWAG-Causa:

Helmut Elsner - Ex-BAWAG-Generaldirektor: Rechtskräftig im ersten Prozess zu zehn Jahren Haft verurteilt, davon viereinhalb Jahre (inklusive U-Haft) im Gefängnis. Derzeit aus gesundheitlichen Gründen haftunfähig. Im zweiten Prozess wegen einer Subsidiarklage der BAWAG angeklagt. Da er nie vor Gericht erschienen ist, wurde dieses Verfahren gegen ihn ausgeschieden, um es gesondert zu führen. Elsner kann allerdings nicht mehr zu einer Strafe verurteilt werden, da er bereits die Höchststrafe für Untreue bekommen hat.

Johann Zwettler - Ex-BAWAG-Generaldirektor: Rechtskräftig im ersten Prozess zu fünf Jahren Haft verurteilt. Im zweiten Prozess nicht angeklagt. Zwettler ist aus gesundheitlichen Gründen haftunfähig und war bisher keinen Tag im Gefängnis.

Peter Nakowitz - Ex-BAWAG-Generalsekretär von Elsner, später Vorstand: Im ersten Prozess zu vier Jahren Haft verurteilt, der OGH hat die Strafzumessung aufgehoben, im zweiten Verfahren wurde zu Prozessbeginn die Strafe auf drei Jahre, davon ein Jahr unbedingt, reduziert. Von zusätzlichen Vorwürfen wurde er im zweiten Prozess freigesprochen. Das Oberlandesgericht Wien verschärfte heuer im April die Haftstrafe auf drei Jahre unbedingt, das Urteil ist rechtskräftig. In der Causa Gerharter wurde Nakowitz zu 15 Monaten bedingt verurteilt.

Günter Weninger - Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident und ÖGB-Finanzreferent: Im ersten Prozess zu zweieinhalb Jahren Haft, davon sechs Monate bedingt, verurteilt. Vom OGH zur Gänze gekippt. Im zweiten Prozess wurde er zu einem Monat bedingt für Bilanzdelikte beim ÖGB verurteilt, was er auch nicht bekämpft hat. Bezüglich der Untreuevorwürfe wurde er zur Gänze freigesprochen.

Wolfgang Flöttl - Investmentbanker - Im ersten Prozess zu zweieinhalb Jahren Haft, davon zehn Monate unbedingt, verurteilt. Vom OGH zur Gänze gekippt. Im zweiten Prozess freigesprochen.

Hubert Kreuch - Ex-BAWAG-Vorstand - Im ersten Prozess zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Vom OGH zur Gänze gekippt. Im zweiten Prozess freigesprochen.

Josef Schwarzecker - Ex-BAWAG-Vorstand - Im ersten Prozess zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Urteil vom OGH zur Gänze gekippt. Im zweiten Prozess freigesprochen.

Christian Büttner - Ex-BAWAG-Vorstand - Im ersten Prozess zu eineinhalb Jahren bedingter Haft und 36.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Vom OGH zur Gänze gekippt. Im zweiten Prozess freigesprochen.

Robert Reiter - Ex-BAWAG-Wirtschaftsprüfer - Im ersten Prozess zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt. Vom OGH zur Gänze gekippt. Im zweiten Prozess freigesprochen.

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