Staatsanwalt legt Nichtigkeitsbeschwerden und Berufung ein.
Der zweite BAWAG-Prozess geht nun in die nächste Instanz: Die Staatsanwaltschaft hat gegen alle Urteile Einspruch eingelegt. Bei allen Freisprüchen wurde Nichtigkeitsbeschwerde erhoben, hinsichtlich des Schuldspruchs von Ex-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger wurde Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Dies teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien am Freitag der APA auf Anfrage mit.
Freisprüche nicht rechtskräftig
Damit werden die am Dienstag von Richter Christian Böhm verkündeten Freisprüche für den Spekulanten Wolfgang Flöttl, die Ex-Bankvorstände Josef Schwarzecker, Hubert Kreuch, Christian Büttner und Peter Nakowitz sowie den Wirtschaftsprüfer Robert Reiter nicht rechtskräftig. Auch die Verurteilung zu einem Monat bedingt für Weninger wird wieder überprüft.