Bayer hat im Streit über den Patentschutz für seine Antibabypille Yaz in den USA eine Niederlage einstecken müssen. Ein Berufungsgericht in Washington entschied am Dienstag, dass das Patent teilweise nichtig ist. Die Richter hoben damit ein Urteil eines Gerichtes in Nevada aus dem vergangenen Jahr auf, das den Patentschutz für gültig erklärt hatte.
Der Generika-Hersteller Actavis kündigte nun an, seine Nachahmerversion der Pille ab sofort wieder auf den US-Markt zu bringen. Actavis hatte im Jänner 2012 damit begonnen, seine Yaz-Kopie zu verkaufen, nahm sie aber nach dem Richterspruch in Nevada wieder vom Markt.
Das Urteil des Berufungsgerichts drückte am Mittwoch auf den Kurs der Bayer-Aktie: Die im Dax notierten Anteilsscheine verloren 2,3 Prozent auf 79,20 Euro.