Bayer hat in Indien in einem für die gesamte Pharmabranche wichtigen Rechtsstreit um günstigere Generika eine Niederlage erlitten. Das Oberste Gericht in Neu Delhi verwarf eine Klage von Bayer, mit der der Konzern in Indien die Zulassung einer billigeren Nachahmerversion seines patentgeschützten Krebsmittels Nexavar verhindern will.
"Wir sind enttäuscht über das Urteil und prüfen nun unsere rechtlichen Möglichkeiten", sagte ein Bayer-Sprecher am 19. August. Der indische Generika-Spezialist Cipla hatte in dem asiatischen Land die Zulassung einer billigeren Kopie von Nexavar beantragt, obwohl das Präparat in Indien noch Patentschutz bis 2020 besitzt. Dagegen hatte Bayer beim Obersten Gericht in Neu Delhi geklagt.
Aushöhlung geltender Patentrechte
Das Verfahren ist für die Pharmaindustrie allgemein bedeutsam, da hier ein Einfallstor zur Aushöhlung geltender Patentrechte befürchtet wird. Nichtregierungs-Organisationen sehen dagegen die Versorgung von Patienten in Schwellenländern mit erschwinglichen Medikamenten gegen lebensbedrohliche Krankheiten auf dem Prüfstand. Nexavar ist in Indien zur Behandlung von Nieren- und Leberkrebs zugelassen. Wie andere Pharmamärkte in Asien wächst auch der indische derzeit deutlich stärker als der europäische und der nordamerikanische.
Nexavar ist ein Schlüsselmedikament von Bayer. Im vergangenen Jahr erwirtschaftete der Leverkusener Konzern damit einen weltweiten Umsatz von 462 Mio. Euro. Alle Therapiegebiete zusammengenommen werden dem Präparat weltweite Spitzenumsätze von mehr als 2 Mrd. Euro im Jahr zugetraut.