BayernLB soll als früherer Eigentümer einen Beitrag von 800 Millionen Euro leisten.
Die Bayerische Landesbank (BayernLB) hat am Donnerstag Verfassungsbeschwerde beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) wegen des Hypo-Schuldenschnitts gegen das "Hypo-Sondergesetz" eingelegt, so Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) heute bei einer Pressekonferenz in München. Die im Zuge der Finanzkrise verstaatliche bayerische Bank macht Verletzung ihrer Grundrechte geltend.
Das Sondergesetz zur Hypo Alpe Adria sei "ein einmaliger Vorgang in der Europazone und als Prinzip der internationalen Finanzwelt einmalig", sagte Söder am Donnerstag. "Ein solches Vorgehen darf nicht Schule machen". Der Freistaat stehe voll hinter dem Vorgehen der Bank.
Deren Vorstandsvorsitzender Johannes-Jörg Regler sagte, Österreich verstoße mit dem Gesetz nicht nur gegen seine eigene Verfassung, sondern auch gegen geltendes EU-Recht. Damit würden die BayernLB und zahlreiche weitere Investoren, darunter auch die Weltbank "enteignet". Es sei ihm "unverständlich, dass ein zahlungsfähiges Mitgliedsland der EU einen derartigen Rechtsbruch begeht und dadurch nationale wie internationale Investoren bewusst schädigt.